Posse um Park-Verbot für Tesla:
Deutsche Behörde rudert zurück
Der "Wächter-Modus" für Tesla-Fahrzeuge ist schon des Öfteren zum Stein des Anstoßes geworden. Nun streitet man auch in Deutschland darüber, wo sich Tesla-Fahrer mit ihren Fahrzeugen hinbegeben dürfen und wo nicht.
Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die chinesische Regierung aufgrund von Spionage-Ängsten in einem Ferienort ein Fahrverbot für Tesla-Modelle verhängt hat.
Mit dieser Maßnahme wollen die Verantwortlichen verhindern, dass zum Beispiel hohe Regierungsbeamte gefilmt werden, wenn ein Tesla vorüberfährt oder im Parkmodus die Kameras bei Annäherung aktiviert. Zudem gibt es schon seit Längerem in China, vorrangig bei Behörden und dem Militär, Parkverbote für Teslas.
Tesla setzt aktuell auf acht Kameras an seinen Fahrzeugen
Mit einem ähnlichen Vorstoß ist man jetzt auch in Deutschland so weit: Der Sicherheitschef vom Polizeipräsidium und Landeskriminalamt Berlin hat in einem internen Schreiben mitgeteilt, dass man ein Zufahrtsverbot für Fahrzeuge des US-Herstellers Tesla für "alle Liegenschaften des Polizeipräsidiums und des Landeskriminalamtes" erlässt.
In Berlin gibt es zwei Bedenken bezüglich der Kameraaufnahmen der Fahrzeuge. Zum einen will man verhindern, dass Sicherheitsbereiche wie Munitionsbunker, Zivilwagen mit Tarnkennzeichen und Bereiche von Zivilermittlern oder Spezialkräften von den Tesla-Kameras erfasst werden, heißt es in einem Medienbericht. Das gilt sowohl für beschlagnahmte Teslas als auch für Wagen, die von Beamten privat gefahren werden.
Zum anderen gibt es Einwände beim Datenschutz, die die Polizei auf einen Bericht des ZDF zurückführt. Darin hieß es, dass Tesla permanent ereignisunabhängige Videoaufzeichnungen des gesamten Fahrzeugumfeldes anfertigen und diese Aufnahmen versenden kann. Auch die ARD hatte vor Jahren das Thema schon aufgegriffen.
Die Aufnahmen werden laut den Informationen "auf im Ausland (Niederlande) befindlichen Servern der Firma Tesla dauerhaft gespeichert". Das sei mit den Datenschutzrichtlinien nicht vereinbar und die Fahrzeuge daher ein doppeltes Sicherheitsrisiko. Dennoch gibt es jetzt nach Bekanntwerden des "Einfahrverbots" eine Rolle rückwärts der Berliner Behörde. Ein Polizeisprecher bestätigte gegenüber der Berliner Zeitung, man wolle zunächst alle Mitarbeiter sensibilisieren. Aktuell sei noch kein generelles Verbot für Tesla-Fahrzeuge ausgesprochen.
Siehe auch:
Mit dieser Maßnahme wollen die Verantwortlichen verhindern, dass zum Beispiel hohe Regierungsbeamte gefilmt werden, wenn ein Tesla vorüberfährt oder im Parkmodus die Kameras bei Annäherung aktiviert. Zudem gibt es schon seit Längerem in China, vorrangig bei Behörden und dem Militär, Parkverbote für Teslas.
Tesla setzt aktuell auf acht Kameras an seinen Fahrzeugen
Mit einem ähnlichen Vorstoß ist man jetzt auch in Deutschland so weit: Der Sicherheitschef vom Polizeipräsidium und Landeskriminalamt Berlin hat in einem internen Schreiben mitgeteilt, dass man ein Zufahrtsverbot für Fahrzeuge des US-Herstellers Tesla für "alle Liegenschaften des Polizeipräsidiums und des Landeskriminalamtes" erlässt.
Datenschutz und Spionage
Alle örtlichen Direktionen müssten nun selbst prüfen, ob sie weiterhin Teslas auf ihr Gelände lassen, oder ob das aus Datenschutzgründen nicht länger möglich sei. Das geht aus einem Bericht der Berliner Zeitung hervor, der das interne Schreiben vorliegt.In Berlin gibt es zwei Bedenken bezüglich der Kameraaufnahmen der Fahrzeuge. Zum einen will man verhindern, dass Sicherheitsbereiche wie Munitionsbunker, Zivilwagen mit Tarnkennzeichen und Bereiche von Zivilermittlern oder Spezialkräften von den Tesla-Kameras erfasst werden, heißt es in einem Medienbericht. Das gilt sowohl für beschlagnahmte Teslas als auch für Wagen, die von Beamten privat gefahren werden.
Zum anderen gibt es Einwände beim Datenschutz, die die Polizei auf einen Bericht des ZDF zurückführt. Darin hieß es, dass Tesla permanent ereignisunabhängige Videoaufzeichnungen des gesamten Fahrzeugumfeldes anfertigen und diese Aufnahmen versenden kann. Auch die ARD hatte vor Jahren das Thema schon aufgegriffen.
Die Aufnahmen werden laut den Informationen "auf im Ausland (Niederlande) befindlichen Servern der Firma Tesla dauerhaft gespeichert". Das sei mit den Datenschutzrichtlinien nicht vereinbar und die Fahrzeuge daher ein doppeltes Sicherheitsrisiko. Dennoch gibt es jetzt nach Bekanntwerden des "Einfahrverbots" eine Rolle rückwärts der Berliner Behörde. Ein Polizeisprecher bestätigte gegenüber der Berliner Zeitung, man wolle zunächst alle Mitarbeiter sensibilisieren. Aktuell sei noch kein generelles Verbot für Tesla-Fahrzeuge ausgesprochen.
Siehe auch:
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