Bundeskartellamt verschärft Wettbewerbskontrolle gegen Amazon
Das deutsche Bundeskartellamt hat bestätigt, dass man nun nach Google und Facebook auch Amazon genauer unter die Lupe nehmen wird. Dazu wurde Amazon als Konzern mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" eingestuft.
Damit wird es eine schärfere Wettbewerbskontrolle geben. Das berichtet unter anderem Tagesschau.de. Diese Einstufung und Kontrolle bietet ganz besondere Instrumente, mit der das Bundeskartellamt eingreifen kann. So ist das Amt befugt, Praktiken direkt zu untersagen, die aus Sicht der Markthüter den Wettbewerb beschränken.
"Amazon ist der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce. Die Angebote des Konzerns u. a. als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Anbieter sind zu einem digitalen Ökosystem verbunden. Wir haben entschieden, dass der Konzern auch im kartellrechtlichen Sinne ein Unternehmen von überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist", erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Infografik Preiswettbewerb: Amazons Preise sind laut Analyse konkurrenzlos
Das über die Jahre aufgebaute digitale Ökosystem habe viel Potenzial der Ausnutzung sowie der Ausgrenzung der Konkurrenz.
"Bei seinen Marktplatzdienstleistungen für Dritthändler halten wir Amazon für marktbeherrschend", betonte Mundt. Amazon habe damit auch Macht über Absatz- und Beschaffungsmärkte. Daher hat das Amt die Missbrauchsaufsicht übernommen. Konkrete Maßnahmen wurden allerdings noch nicht angekündigt - das dürfte auch noch einige Zeit dauern. Amazon erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, dass man sich gegen die Einstufung wehre. Man stimmt der Feststellung des Kartellamtes nicht zu, erklärte ein Unternehmenssprecher.
"Wir werden die Entscheidung sowie unsere Optionen, auch Rechtsmittel, sorgfältig prüfen", hieß es von dem Online-Riesen. Man sehe sich selbst "in erster Linie als Einzelhändler".
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"Amazon ist der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce. Die Angebote des Konzerns u. a. als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Anbieter sind zu einem digitalen Ökosystem verbunden. Wir haben entschieden, dass der Konzern auch im kartellrechtlichen Sinne ein Unternehmen von überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist", erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Infografik Preiswettbewerb: Amazons Preise sind laut Analyse konkurrenzlos
Doppelrolle
Es geht in diesem Streit auch darum, ob Amazon mit der Doppelrolle als Händler und Marktplatz auf seiner Webseite nicht andere Anbieter ausgrenzt und den Wettbewerb verhindert.Das über die Jahre aufgebaute digitale Ökosystem habe viel Potenzial der Ausnutzung sowie der Ausgrenzung der Konkurrenz.
"Bei seinen Marktplatzdienstleistungen für Dritthändler halten wir Amazon für marktbeherrschend", betonte Mundt. Amazon habe damit auch Macht über Absatz- und Beschaffungsmärkte. Daher hat das Amt die Missbrauchsaufsicht übernommen. Konkrete Maßnahmen wurden allerdings noch nicht angekündigt - das dürfte auch noch einige Zeit dauern. Amazon erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, dass man sich gegen die Einstufung wehre. Man stimmt der Feststellung des Kartellamtes nicht zu, erklärte ein Unternehmenssprecher.
"Wir werden die Entscheidung sowie unsere Optionen, auch Rechtsmittel, sorgfältig prüfen", hieß es von dem Online-Riesen. Man sehe sich selbst "in erster Linie als Einzelhändler".
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