xHamster: Ein Buchstabe anders und der Prozess beginnt von vorn
Die deutsche Medienaufsicht würde es gern sehen, dass der Jugendschutz wenigstens so einfach durchgesetzt werden könnte wie der Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen. Die Groteske um das Porno-Portal xHamster zeigt die Probleme immerhin sehr deutlich.
Die Landesanstalt für Medien NRW hatte in einem drei Jahre andauernden Verfahren versucht, zumindest einen grundlegenden Jugendschutz durchzusetzen. Der ganze Vorgang endete darin, dass die Subdomain, über die die deutschsprachige Version xHamsters erreichbar war, in den DNS-Servern der Provider gesperrt werden musste. Der in Zypern sitzende Anbieter der Webseite änderte die Subdomain daraufhin von "de" auf "deu", so dass die gesamt vorangegangene Arbeit hinfällig wurde.
"Medienrechtlich sind wir gezwungen, nun von vorne anzufangen", erklärte Laura Braam von der Landesanstalt für Medien NRW gegenüber der Nachrichtenagentur DPA. Damit hat man auch schon angefangen und es sei erneut Kontakt zu den Behörden auf Zypern aufgenommen worden. Erst wenn auf diesem Weg keine Erfolge zu erzielen sind - was auch beim letzten Mal bereits der Fall war - kann man hierzulande eine DNS-Sperre anstreben.
Dass es auch anders geht, zeigt das Urheberrecht. Braam verwies darauf, dass eine Verfügung in diesem Rechtsbereich automatisch für alle Domains gilt, unter denen ein identischer Inhalt zu finden ist. Offenbar haben die Rechteinhaber der Medienindustrie letztlich eine bessere Lobby als die Verfechter eines wirksamen Jugendschutzes.
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"Medienrechtlich sind wir gezwungen, nun von vorne anzufangen", erklärte Laura Braam von der Landesanstalt für Medien NRW gegenüber der Nachrichtenagentur DPA. Damit hat man auch schon angefangen und es sei erneut Kontakt zu den Behörden auf Zypern aufgenommen worden. Erst wenn auf diesem Weg keine Erfolge zu erzielen sind - was auch beim letzten Mal bereits der Fall war - kann man hierzulande eine DNS-Sperre anstreben.
Urheberrecht hat die bessere Lobby
Der Chef der Landesanstalt Tobias Schmid verlangte angesichts dessen, dass der Gesetzgeber hier endlich aktiv wird. "Natürlich müsste es so sein, dass ein Inhalt, der gesperrt werden muss, auch gesperrt bleibt", sagte er. Alles andere sei schlicht lächerlich und werde auch von niemandem verstanden. Und auch die Tatsache, dass man formal wieder von vorn anfangen muss, wenn es um genau die gleichen Inhalte unter einer leicht geänderten Adresse gehe, sei kaum zu erklären.Dass es auch anders geht, zeigt das Urheberrecht. Braam verwies darauf, dass eine Verfügung in diesem Rechtsbereich automatisch für alle Domains gilt, unter denen ein identischer Inhalt zu finden ist. Offenbar haben die Rechteinhaber der Medienindustrie letztlich eine bessere Lobby als die Verfechter eines wirksamen Jugendschutzes.
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