Keine Einschränkung für xHamster:
Porno-Sperre betraf nur Subdomain

Vor einigen Tagen berichteten wir, dass die größten In­ter­net­pro­vi­der in Deutschland eine Sperranordnung für das Por­no-Por­tal xHams­ter erhalten haben. Die Anbieter sind ver­pflich­tet, die Sei­te für Ab­ru­fe aus Deutsch­land zu sper­ren - doch die An­ord­nung ist fehlerhaft. Das ist ein wenig einem Treppenwitz der Digitalisierung und des mangelnden Verständnisses für das Internet geschuldet: Die Sperranordnung, mit der die Kommission für Jugendmedienschutz den Zugang zu xHamster blockieren will, gilt nur für eine Subdomain und ist daher eine wirkungslose Maßnahme. Das meldet Netzpolitik.org. Die versendete Sperrverfügung betraf demnach nicht die Domain "xhamster.com", sondern "de.xhamster.com", also eine Subdomain. Die Seiten-Betreiber haben daher recht pragmatisch reagiert und die Subdomain, die für Nutzer auf dem deutschen Markt gedacht ist, kurzerhand von "de.xhamster.com" auf "deu.xhamster.com" geändert. Infografik Online-Pornos: Was Deutschland und die Welt scharf machtOnline-Pornos: Was Deutschland und die Welt scharf macht

Porno-Sperre seit Kurzem aktiv

Für diese Subdomain besteht keine Sperrverfügung und daher kann sie von jedem Nutzer ohne Probleme und weitere Tricks aufgerufen werden. Die Sperre gegen "de.xhamster.com" wurde dabei laut Medienberichten am 10. März vollzogen.

Provider wollen Rechtssicherheit

Laut netzpolitik.org gibt es mittlerweile zudem die Information, dass zwei deutsche Provider juristisch gegen die Sperren vorgehen wollen. Dabei erklärte ein Sprecher von Telefónica gegenüber netzpolitik.org, dass man derzeit noch in der Vorbereitung sei, der Konzern aber plane, vor Gericht zu gehen: "Nach aktuellem Stand planen wir Rechtsmittel einzulegen, um eine grundsätzliche rechtliche Klarheit bezüglich dieser Netzsperre herzustellen."

Ähnliches Feedback gab es auch von dem Provider PŸUR: "Wir werden gegen den Bescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erheben und die Rechtmäßigkeit prüfen lassen", teilte der Anbieter mit. Vodafone behalte sich dagegen noch eine gerichtliche Prüfung vor. 1&1 teilte mit, dass man noch keine Entscheidung in dem Fall getroffen habe. Eine generelle Klärung vor Gericht ist für die Provider auch dahin gehend wichtig, da noch weitere Verfahren gegen Porno-Portale ausstehen. Eventuelle Sperren der Seiten des Medienkonzerns Mindgeek (Pornhub, YouPorn und mydirtyhobby) befinden sich derzeit noch im Verwaltungsverfahren.

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