xHamster: Gericht will Einwilligungs-Nachweis zu allen Amateur-Videos
Eine der größten Pornoplattformen im Netz, xHamster, muss aufgrund eines Gerichtsurteils eine umfassende Untersuchung ihrer Inhalte starten. Denn es gibt hier Videos, auf denen erkennbare Personen der Veröffentlichung nie zugestimmt haben.
Ein Gericht in Amsterdam ordnete an, dass die Plattform alle Amateur-Videos zu entfernen habe, in denen Personen zu sehen sind, von denen man nicht über eine ausdrückliche Zustimmung zur Verbreitung des Materials verfügt. Formal betrifft dies nur Menschen aus den Niederlanden, da allerdings die Staatsangehörigkeit kaum feststellbar sein dürfte, wenn keine Einwilligungserklärung vorliegt, dürfte es letztlich um alle Inhalte gehen, die von Nutzern hochgeladen wurden.
Das Urteil erging aufgrund von Beschwerden des Sachverständigenbüros für Online-Kindermissbrauch (EOKM), das zehn Videos identifiziert hatte, bei denen xHamster nicht nachweisen konnte, dass es die Erlaubnis der Amateurdarsteller zur Veröffentlichung eingeholt hatte. Das Gericht stellte fest, dass dies gegen europäische Datenschutzgesetze verstößt. Die nun ergangene Entscheidung deckt sich mit einem früheren Urteil gegen einen anderen Anbieter, wonach Pornoseiten vor der Veröffentlichung von Amateurvideos die Erlaubnis aller erkennbaren Darsteller und Darstellerinnen einholen müssen.
Keine Rolle spielen hier Inhalte, die von kommerziellen Unternehmen über die Plattform ausgespielt werden. Diese achten in der Regel peinlich genau auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Im Amateur-Bereich reicht die Palette hingegen von Nutzern, die es mit den Einwilligungen nicht ganz so genau nehmen, bis hin zu eindeutig illegalen Veröffentlichungen, auf denen beispielsweise Ex-Partner zu sehen sind.
Siehe auch:
Das Urteil erging aufgrund von Beschwerden des Sachverständigenbüros für Online-Kindermissbrauch (EOKM), das zehn Videos identifiziert hatte, bei denen xHamster nicht nachweisen konnte, dass es die Erlaubnis der Amateurdarsteller zur Veröffentlichung eingeholt hatte. Das Gericht stellte fest, dass dies gegen europäische Datenschutzgesetze verstößt. Die nun ergangene Entscheidung deckt sich mit einem früheren Urteil gegen einen anderen Anbieter, wonach Pornoseiten vor der Veröffentlichung von Amateurvideos die Erlaubnis aller erkennbaren Darsteller und Darstellerinnen einholen müssen.
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"Es ist ein Sieg für die Rechte und die Privatsphäre der Opfer, deren Nacktbilder ohne nachweisbare Zustimmung veröffentlicht wurden", erklärte man seitens des EOKM. Das Urteil werde xHamster zwingen, seinen Content-Katalog zumindest im Amateur-Bereich einer umfassenden Prüfung und Säuberung zu unterziehen. Dafür hat die Betreiber-Firma Hammy Media nun drei Wochen Zeit. Werden anschließend noch Inhalte gefunden, die gegen die Anordnung des Gerichts verstoßen, können Geldstrafen von über 30.000 Euro pro Tag und Video verhängt werden.Keine Rolle spielen hier Inhalte, die von kommerziellen Unternehmen über die Plattform ausgespielt werden. Diese achten in der Regel peinlich genau auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Im Amateur-Bereich reicht die Palette hingegen von Nutzern, die es mit den Einwilligungen nicht ganz so genau nehmen, bis hin zu eindeutig illegalen Veröffentlichungen, auf denen beispielsweise Ex-Partner zu sehen sind.
Siehe auch:
Zusammenfassung
- Gericht in Amsterdam verlangt von xHamster, Amateur-Videos zu entfernen, bei denen keine Einwilligung vorliegt.
- Beschwerde des EOKM, zehn Videos mit fehlenden Erlaubnissen identifiziert.
- Verstoß gegen europäische Datenschutzgesetze.
- xHamster muss Content-Katalog überprüfen und Säubern, sonst Geldstrafen.
- Kommerzielle Inhalte nicht betroffen.
- Amateur-Bereich reicht von ungenauer Einwilligung bis hin zu illegalen Videos.
- EOKM: "Sieg für Rechte und Privatsphäre der Opfer".
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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