Activision Blizzard-Aktionäre klagen aufgrund Microsoft-Kaufs
Aktionäre des Spiele-Unternehmens Activision Blizzard haben Klage gegen Activision und den Vorstand eingereicht. Man hält dem Unternehmen vor, mit dem Verkauf an Microsoft gegen den Securities Exchange Act zu verstoßen.
Das meldet das Online-Magazin Polygon (via Dr. Windows). Die erste Klage wurde bereits vor einigen Tagen in Kalifornien eingereicht, eine zweite in New York. Die Anwälte bezeichneten dabei den Vorschlag für die Übernahme von Activision Blizzard als "aus einer Reihe von Gründen unfair" - einer davon sei, dass der Vorstand versuche, "sich selbst und dem Senior Management [...] erhebliche und unmittelbare Vorteile zu verschaffen".
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Zudem führen die Klageschriften an, dass Activision Blizzards SEC-Einreichung vom 18. Februar "wesentlich irreführend und unvollständig" sei und damit gegen das Börsengesetz verstoße. Der Kläger fordert nun, die Einreichung bei der US-Börsenaufsicht zu korrigieren. Unabhängig davon fordert der Kläger, falls die vorgeschlagene Transaktion zustande kommt, einen "rückgängig zu machenden Schadenersatz". Ein Sprecher von Activision Blizzard hat sich gegenüber Polygon zu den Vorwürfen geäußert: "Wir sind mit den Behauptungen in dieser Klage nicht einverstanden und freuen uns darauf, dem Gericht unsere Argumente vorzutragen."
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Schadensersatzforderung
Die Klage stellt potenzielle Interessenkonflikte infrage. Es heißt zum Beispiel, dass der Deal "nicht im besten Interesse" von Activision Blizzard oder den Aktionären des Unternehmens ist, aber dagegen "lukrative Vorteile für die leitenden Angestellten und Direktoren von Activision Blizzard bringen wird". Über diese Vorteile hatten wir bereits berichtet - der Kläger bezieht sich dabei auf den "goldenen Fallschirm", den einige Führungskräfte wie CEO Bobby Kotick im Falle einer Entlassung erhalten.Zudem führen die Klageschriften an, dass Activision Blizzards SEC-Einreichung vom 18. Februar "wesentlich irreführend und unvollständig" sei und damit gegen das Börsengesetz verstoße. Der Kläger fordert nun, die Einreichung bei der US-Börsenaufsicht zu korrigieren. Unabhängig davon fordert der Kläger, falls die vorgeschlagene Transaktion zustande kommt, einen "rückgängig zu machenden Schadenersatz". Ein Sprecher von Activision Blizzard hat sich gegenüber Polygon zu den Vorwürfen geäußert: "Wir sind mit den Behauptungen in dieser Klage nicht einverstanden und freuen uns darauf, dem Gericht unsere Argumente vorzutragen."
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