ISA: Autos müssen zukünftig bei Geschwindigkeits-Verstößen warnen

Eine neue Regelung, die auf EU-Ebene bereits verabschiedet ist, dürfte bei der konkreten Umsetzung noch für Aufregung sorgen: Autos sollen Fahrer zukünftig darauf aufmerksam machen, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Die so genannte Intelligent Speed Assistance (ISA) muss in allen Fahrzeug-Typen vorhanden sein, die nach dem 6. Juli 2022 eine Zulassung in der EU erhalten wollen. Ab dann gilt noch eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Ab dem 7. Juli 2024 müssen dann alle neu zugelassenen Fahrzeuge - das gilt für PKW, LKW und Busse - mit dem entsprechenden System ausgestattet sein.

Die Einführung der Neuerung wird mit dem Ziel begründet, die Sicherheit im Straßenverkehr weiterhin zu verbessern. Aktuell sterben auf den Straßen der EU jährlich 25.000 Menschen, weitere 140.000 tragen schwere Verletzungen davon. Eine wesentliche Unfallursache ist dabei das Nichteinhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, in Deutschland machen solche Fälle etwa ein Drittel der Vorfälle aus.

Keine Automatik-Bremsung

Entsprechende Rechtsverletzungen sind im Straßenverkehr längst so stark etabliert, dass Fahrer, die sich an die Vorgaben halten, weithin als Verkehrshindernisse angesehen werden - verbunden mit entsprechenden Pöbeleien und Nötigungen. Als kürzlich etwas schärfere Strafen eingeführt werden sollten - so sollte eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h zu einem zeitweisen Führerschein-Entzug führen - riefen diese massive Entrüstung hervor.

ISA soll hier also zukünftig zumindest mäßigend eingreifen. Dafür sind am Fahrzeug aber verschiedene Voraussetzungen nötig - so beispielsweise Sensoren zur Erkennung entsprechender Verkehrszeichen und der Zugang zu Navigationsdaten. Wenn der Fahrer dann zu schnell unterwegs ist, soll es optische oder akustische Warnungen geben. Aber auch ein haptisches Feedback wie etwa durch Gegendruck des Gaspedals ist möglich. Die Hersteller sind verpflichtet, die jeweilige Technik ohne Aufpreis in ihre Fahrzeuge einzubauen.

Grundsätzlich wird es allerdings möglich sein, das ISA-System vor einem Fahrantritt zu deaktivieren - dauerhaft ist das allerdings nicht vorgesehen. Darüber hinaus hat die Hoheit des Fahrers über sein Fahrzeug aber auch Priorität, das bedeutet, dass es keinen dauerhaften direkten Eingriff gibt, wer sich also frei dafür entscheidet, zu schnell zu fahren, kann dies zumindest aus dieser Perspektive weiterhin tun.

Siehe auch: Google testet Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Maps und Android Auto Verkehr, Verkehrsschild, Geschwindigkeitsbegrenzung, STVO Verkehr, Verkehrsschild, Geschwindigkeitsbegrenzung, STVO Pixabay
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