Altes Nacktfoto des Sohnes bei WhatsApp: Vater hat Polizei im Haus
Polizei rückt an, weil ein nacktes Kinderfoto im WhatsApp-Status landet
Der Umgang mit sozialen Medien wird schon seit Jahren viel diskutiert. Dass man sich genau überlegen sollte, was man wo mit einer breiten Öffentlichkeit teilt, gilt dabei wohl für die meisten als wichtigste und klare Regel. Genau in dieser Hinsicht war ein WhatsApp-Nutzer jetzt allzu freizügig mit einem aus seiner Sicht harmlosen Erinnerungsstück umgegangen.Wie die Polizei Bayern berichtet, war die Kripo Augsburg von einer besorgten Frau auf ein Statusbild in einem WhatsApp-Chatverlauf aufmerksam gemacht worden. Der Inhalt: "Gezeigt wurde darauf ein ca. 6-jähriger Junge mit entblößtem Unterkörper, der auf einem Sofa sitzend mit gespreizten Beinen an seinem Geschlechtsteil spielte, während ein erwachsener Mann - nur mit Unterhose bekleidet - seinen Arm um die Schulter des Buben gelegt hatte", so die Beschreibung der Beamten.
Wegen des Verdachts auf möglichen sexuellen Kindesmissbrauch wurden sofort Ermittlungen aufgenommen, bei dem Tatverdächtigen 59-Jährigen aus dem Landkreis Augsburg wurde eine "Wohnungsdurchsuchung und Sichtung der infrage kommenden elektronischen Medien" durchgeführt. Dabei konnte die Polizei aber feststellen, dass der Mann "keinerlei weiteren strafrechtlich relevanten Bilder" besaß.
"Witz" wird richtig ernst
Im Lauf der Ermittlungen konnte dann auch geklärt werden, wie das Bild bei dem Messenger gelandet war. Die Aufnahme war nach Aussage des Mannes bereits vor 15 Jahren entstanden und zeigt ihn und seinen Sohn. Der Sohn hatte das Foto wiederum vor kurzem wieder entdeckt und als witzig gedachte Kindheitserinnerung an seinen Vater geschickt. "Dieser wiederum fand es noch witziger das Bild (sogar in Absprache mit seinem Sohn) als (...) Statusfoto bei sich einzustellen, offenbar ohne sich dabei weitergehende Gedanken zu machen", so die Polizei.Damit konnten die Beamten den anfänglichen Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Kindern nicht bestätigen, schwere rechtliche Konsequenzen muss der Mann aber wegen des seit 01. Juli 2021 in Kraft getretenen "Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder" trotzdem fürchten. Da er die Aufnahme in Form des Statusbildes "öffentlich gemacht hatte", muss er sich wegen des Verbrechenstatbestandes der Verbreitung von Kinderpornografie verantworten.
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