Gericht untersagt Debitel Servicegebühr für Adress- und Bankänderung
Das Oberlandgericht Schleswig-Holstein hat Mobilcom Debitel untersagt, ihren Kunden Änderungen von Anschrift oder Bankverbindungen in Rechnung zu stellen. Nun gibt es ein weiteres Urteil: Das Unternehmen muss die "rechtswidrig erzielten Gewinne" an den Bundeshaushalt abführen.
Das neue Urteil des Landgerichts Kiel ist noch nicht rechtskräftig - und das Unternehmen hat bereits Berufung eingelegt. Der Fall zieht sich schon länger hin, nun gibt es ein neues Urteil, da Mobilcom Debitel bisher nicht reagiert hat.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) war dabei gegen den Provider Mobilcom Debitel zunächst per Abmahnung vorgegangen und hatte Klage eingereicht. Das Unternehmen bietet Änderungen von Adressen und ihrer Kontoverbindungen nur online kostenfrei an. Wer diesen Weg nicht nutzen wollte oder konnte, musste laut den Verbraucherschützern für eine Adressänderung 0,99 Euro und für eine Änderung der Kontoverbindung 2,95 Euro zahlen. Diese Regelung gilt seit 2017. Das rügten die Verbraucherschützer: Die Bearbeitung von Adress- und Kontenänderungen sei keine Sonderleistung, sondern liege im eigenen Interesse des Unternehmens. Dazu sei es zudem vertraglich und im Falle von Adressänderungen sogar gesetzlich verpflichtet, erläutern die Verbraucherschützer.
"Die Gewinne hatte das Unternehmen durch unzulässige Entgelte von Mobilfunk-Kunden erzielt, die Änderungen ihrer Anschrift oder Kontoverbindung per Brief statt online mitteilten", heißt es dabei. "Ein Unternehmen darf nicht von rechtswidrigen Entgelten profitieren", unterstreicht Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. "Es ist richtig, dass die vorsätzlich auf unlautere Weise erzielten Gewinne abgeschöpft werden und der Öffentlichkeit zugutekommen." Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mobilcom Debitel hat gegen das Urteil Berufung beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht eingelegt.
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) war dabei gegen den Provider Mobilcom Debitel zunächst per Abmahnung vorgegangen und hatte Klage eingereicht. Das Unternehmen bietet Änderungen von Adressen und ihrer Kontoverbindungen nur online kostenfrei an. Wer diesen Weg nicht nutzen wollte oder konnte, musste laut den Verbraucherschützern für eine Adressänderung 0,99 Euro und für eine Änderung der Kontoverbindung 2,95 Euro zahlen. Diese Regelung gilt seit 2017. Das rügten die Verbraucherschützer: Die Bearbeitung von Adress- und Kontenänderungen sei keine Sonderleistung, sondern liege im eigenen Interesse des Unternehmens. Dazu sei es zudem vertraglich und im Falle von Adressänderungen sogar gesetzlich verpflichtet, erläutern die Verbraucherschützer.
OLG urteilte schon Ende 2019
"Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hatte diese Gebühren bereits im Dezember 2019 für unzulässig erklärt und damit ein Urteil des Landgerichts Kiel bestätigt", so der vzbv. Interessant ist dabei allerdings auch: Die unzulässigen Gebühren wurden bislang vorsätzlich weiterhin kassiert. Nun hat das Landgericht Kiel die Mobilcom Debitel GmbH dazu verurteilt, rechtswidrig erzielte Gewinne von 72.728 Euro zuzüglich Zinsen an den Bundeshaushalt abzuführen."Die Gewinne hatte das Unternehmen durch unzulässige Entgelte von Mobilfunk-Kunden erzielt, die Änderungen ihrer Anschrift oder Kontoverbindung per Brief statt online mitteilten", heißt es dabei. "Ein Unternehmen darf nicht von rechtswidrigen Entgelten profitieren", unterstreicht Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. "Es ist richtig, dass die vorsätzlich auf unlautere Weise erzielten Gewinne abgeschöpft werden und der Öffentlichkeit zugutekommen." Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mobilcom Debitel hat gegen das Urteil Berufung beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht eingelegt.
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