Altvertrag-Wucher: Mobilfunkanbieter berechnet 19.000 Euro je GB
Ärger mit Altverträgen im Mobilfunkbereich gibt es immer wieder. Jetzt ist ein Fall bekannt geworden, bei dem ein deutscher Anbieter einem Rentner umgerechnet 1 GB für 19.000 Euro verkaufen will. Nun soll geklärt werden, ob das ein sittenwidriger Wucher ist.
Darüber berichtet das Online-Magazin t3n. Auf einer der letzten Rechnungen des Rentners tauchten plötzlich 23,47 Euro für die Nutzung von mobilen Diensten auf. Das machte ihn stutzig und er hakte nach. Er besitzt einen Altvertrag, mit dem er jahrelang nur telefoniert hatte. Sein Tarif enthält auch keine Datenoption. Wer nun denkt, dass er dann auch keine Daten nutzen kann, hat sich allerdings geirrt.
Der Rechtsanwalt Peter Nagel hat sich den Fall vorgenommen und will nun zunächst eine Klärung mit der Bundesnetzagentur herbeiführen. Daher hat er bisher auch nicht öffentlich gemacht, um welchen Anbieter es sich handelt. Klärungsversuche mit der Anbieter-Hotline verliefen erfolglos. Dabei gab es stattdessen noch weiteren Klärungsbedarf. So verteidigte das Unternehmen sein Vorgehen und erklärte, man "dürfte rechtlich doch nicht einfach Verträge ändern".
Im Falle des Rentners hat der Anbieter trotz durch den Anwalt entzogener Einzugsermächtigung die Rechnung nun erst einmal abgebucht. Eigentlich hätte der Anbieter laut einem weiteren Schreiben sogar noch einmal 140,03 Euro berechnen wollen, hat dann aber aus "Kulanzgründen" eine Gutschrift von 130,03 Euro erstellen lassen. Zudem hat der Anbieter die Datennutzung nun gesperrt und rät dem Kunden, sich für einen neuen Tarif am Telefon beraten zu lassen.
Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
Wucherpreis von 19.000 Euro je GB
Der Aufhänger des Ärgers ist: Die erste Rechnung enthielt zwar nur den Verweis auf wenige Kilobyte, die verbraucht wurden. Umgerechnet macht das aber einen im Jahr 2021 absolut nicht zu vertretenden Wucherpreis von 19.000 Euro je GB. Solche Preise darf man wohl getrost sittenwidrig nennen - und das macht solche Verträge nach dem BGB nichtig und ist nach StGB strafbar. Heute bekommt man dabei bei jedem Mobilfunk-Discounter ein Vertragsangebot, bei dem man unter einem Euro für 1 GB zahlen muss. Selbst vermeintlich teure Aufbuchungen von Datenpaketen sind verhältnismäßig günstig zu haben.Im Falle des Rentners hat der Anbieter trotz durch den Anwalt entzogener Einzugsermächtigung die Rechnung nun erst einmal abgebucht. Eigentlich hätte der Anbieter laut einem weiteren Schreiben sogar noch einmal 140,03 Euro berechnen wollen, hat dann aber aus "Kulanzgründen" eine Gutschrift von 130,03 Euro erstellen lassen. Zudem hat der Anbieter die Datennutzung nun gesperrt und rät dem Kunden, sich für einen neuen Tarif am Telefon beraten zu lassen.
Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
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