Donald Trump sieht "Zensur", verklagt Facebook, Twitter und Google

Ex-Präsident Donald Trump arbeitet dieser Tage an seinem politischen Comeback, dabei steht mehr oder weniger fest, dass er 2024 erneut für das höchste Amt der USA kandidieren will. Zuvor hat er aber noch eine Rechnung mit Social-Media- und Tech-Riesen offen.
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Donald Trump wurde nach dem Sturm auf das Kapitol auf allen relevanten sozialen Netzwerken gesperrt. Die Unruhen waren der Höhepunkt einer wochenlangen Lügenkampagne des damaligen Noch-Präsidenten, der seine Wahlniederlage (bis heute) nicht eingestehen wollte. Vor allem der Twitter-Bann war für Trump ein schwerer Schlag, denn damit verlor der 75-Jährige die wichtigste Plattform für sein (hohes) Mitteilungsbedürfnis.

Nun holt der Ex-Präsident zu einem juristischen Vergeltungsschlag aus. Wie u. a. die New York Times berichtet, hat Trump Sammelklagen gegen Facebook, Twitter und Google eingereicht. Er selbst tritt in diesen als Hauptkläger auf. Trump verweist vor allem "Meinungsfreiheit" und den ersten Zusatz zur US-Verfassung (was laut NYT aber für die Regierung und nicht private Unternehmen gilt), die in Florida eingereichten Klagen seien eine "sehr schöne Entwicklung", so der Ex-Präsident.

"Unlogische" Argumentation

Ein zentraler Punkt der Klagen ist das erwähnte Recht auf freie Meinungsäußerung. Trump und seine Anwälte argumentieren, dass die Tech-Firmen staatliche Akteure seien und somit der Erste Verfassungszusatz für sie gelte.

Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass dieses Argument herangezogen bzw. ausprobiert wird, erfolglos wohlgemerkt. Die NYT hat hierzu den Juristen und Professor Eric Goldman befragt und dieser erklärte es für wenig aussichtsreich: "Mark Zuckerberg (Facebook-Chef) arbeitet nicht für die Regierung, Jack Dorsey (Twitter-Chef) arbeitet nicht für die Regierung. Die Idee, dass wir sie irgendwie - auf magische Weise - als eine Erweiterung der Regierung behandeln können, ist unlogisch."

Die Social-Media-Unternehmen sind hier durch die Section 230 geschützt, das ist im Wesentlichen die US-Version von Hausrecht im Netz. Die Firmen haften dadurch nicht für Inhalte, die auf ihren Plattformen gepostet werden, und haben auch das Recht, Beiträge, die gegen Standards verstoßen, zu entfernen. Trump sieht in Section 230 einen Verstoß gegen die Verfassung und will, dass sein Zugriff auf Twitter und Facebook wiederhergestellt wird, zudem will er, dass er künftig über jeglicher "Zensur" dieser Art steht.
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