Altgeräte sollen bald einfach im Supermarkt abgeben werden können
Der nächste Supermarkt oder Discounter wird hingegen regelmäßig aufgesucht und befindet sich meist auch in unmittelbarer Nähe. Und ohnehin gehören elektrische und elektronische Geräte schon lange zu ihrem Standard-Sortiment. Entsprechend ist die Klausel in dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf, nach der nur Filialen betroffen sind, in denen mehrmals im Jahr entsprechende Produkte angeboten werden, wahrscheinlich ohnehin hinfällig.
Gilt für alle Kleingeräte
Laut dem Papier, das heute im Bundeskabinett auf der Tagesordnung steht, soll die Rücknahmepflicht für alle Geschäfte gelten, deren Ladenfläche bei mindestens 800 Quadratmetern liegt. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Damit sind zwar nicht alle Supermarkt- und Discounter-Niederlassungen berührt, aber immer noch hinreichend viele, um sie leicht für die Verbraucher erreichbar zu machen.Dann gelten die Rücknahme-Regelungen, die bereits aus den bisherigen Bestimmungen bekannt sind: Kleinere Geräte bis zu einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter müssen auf jeden Fall angenommen werden. Das gilt auch unabhängig davon, ob der Verbraucher bei dem Händler ein anderes Produkt gekauft hat oder woher das Altgerät stammt. Bei größeren Geräten gilt die Rücknahmepflicht hingegen nur, wenn ein neueres Modell erworben wird. Der Discounter um die Ecke muss nun also nicht hinnehmen, dass ihm jemand eine alte Waschmaschine in den Laden stellt.
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Christian Kahle
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