Werbeanrufe: Hohes Bußgeld gegen den Wiederholungstäter Sky

Der Pay-TV-Sender Sky ist laut der Bundesnetzagentur in Sachen un­er­laubter Telefonwerbung ein klarer Wiederholungstäter. Nachdem meh­re­re Ermahnungen nicht ausreichten, verhängte die Behörde jetzt ein recht stattliches Bußgeld gegen das Unternehmen.
"Sky hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbraucher teilweise in erheblicher Weise belästigt. Gegen solche Wiederholungstäter verhängen wir hohe Bußgelder", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. In dem nun ergangenen Bescheid wird der Anbieter zur Zahlung von 250.000 Euro verpflichtet. Das dürfte nun einer Höhe entsprechen, die entsprechende Werbeformen langsam wirklich unattraktiv machen dürfte.

Wie die Bundesnetzagentur erläuterte, hätten zuletzt wieder rund tausend Anzeigen von Verbrauchern vorgelegen, die Sky-Vertreter telefonisch zum Abschluss von Pay-TV-Abonnements überreden wollten. Ziel sei sowohl die Gewinnung von Neukunden als auch die Rückgewinnung von Ex-Kunden gewesen. Eine Einwilligung, von dem Anbieter kontaktiert zu werden, habe in den meisten Fällen nicht vorgelegen oder wurde zuvor schon widerrufen.

Nachweise nicht stimmig

Im Zuge der Ermittlungen durch die Bundesnetzagentur soll Sky vermeintliche Nachweise vorgelegt haben, nach denen die angerufenen Verbraucher in die Kontaktaufnahme eingewilligt hätten. Diese sollen von einem externen Call-Center, das man dafür angeheuert hatte, mit Gewinnspielen eingeholt worden sein. Die dafür betriebenen Webseiten wurden von Unternehmen wie First Online Trading und Flow Factory Solutions betrieben.

Als die Bundesnetzagentur dem nachging, stellte sich jedoch heraus, dass die betroffenen Verbraucher die Internetseiten weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels ihre Einwilligung erteilt haben. Vielmehr waren die Verbraucher, denen ihre angebliche Einwilligung vorgelegt wurde, überrascht. Überwiegend waren ihnen die Gewinnspielseiten gänzlich unbekannt, hieß es. Hier wäre Sky also zumindest vorzuwerfen, dass mindestens die Sorgfaltspflicht verletzt wurde.

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