YouTube lockert seine Einschränkungen in Sachen Gaming-Gewalt

Googles Video-Dienst YouTube hat eine klare Haltung zu gewalttätigen und "grafischen" Inhalten. Alles, was Nutzer schockieren oder ekeln kann oder soll, hat dort nichts verloren, das gilt auch für Inhalte, die zu Gewalt anstiften. Bei Videospielen ist die Sache aber nicht immer klar.
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Youtube
YouTube hat an sich klare Regeln zu Gewalt, in der Theorie zumindest. In der Praxis ist das aber oftmals wesentlich schwerer. Problematisch wird es etwa dann, wenn Gewalt beispielsweise politische oder gesellschaftliche Sachverhalte demonstriert. Der Grat zwischen Aufklärung und Propaganda ist oftmals ein sehr schmaler.

Ein anderer Grenzfall ist Gaming-Gewalt. Hier gibt es auch jede Menge Inhalte, die man als geschmacklos oder zumindest grenzwertig bezeichnen muss. PC Gamer verweist etwa auf den "Fatalities Trailer" von Mortal Kombat 11, der genüßlich alle Finishing-Moves des Spiels zeigt. Das kann man dämlich oder daneben finden, die Frage ist aber dennoch, ob YouTube beim Spielen mit denselben Standards wie im richtigen Leben hantieren soll.


Lockerung beim Gaming

Um aktuelle oder künftige Missverständnisse zu vermeiden, hat YouTube nun seine Richtlinien aktualisiert. Im Wesentlichen hat das Videoportal seine Haltung zur Gaming-Gewalt gelockert bzw. differenziert YouTube nun stärker zwischen realer und virtueller Darstellung.

Seit gestern werden "gescriptete oder simulierte gewalttätige Inhalte, die man in Videospielen finden kann, wie andere Arten von gescriptetem Content behandelt", schreibt YouTube in einem Update seiner Richtlinien. Das bedeutet alles in allem weniger Einschränkungen.

An der "hohen Messlatte" für echte Gewalt hat sich allerdings nichts geändert, so YouTube. Das Portal betont zudem, dass die Lockerung zu Games nicht mit Narrenfreiheit gleichzusetzen sei, vor allem dann, wenn "gewalttätige oder Gore-Bilder der alleinige Zweck eines Videos sind". Das gilt alles aber Plattform-seitig, denn lokale Jugendschutzgesetze stehen über den YouTube-eigenen Bestimmungen. Ob und wie diese befolgt werden (können), ist aber eine andere Sache.


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