Abschaffung des Routerzwangs soll "nicht europarechtskonform" sein
Zum 1. August 2016 ist der der so genannte Routerzwang abgeschafft worden - Nutzer können seither nicht mehr von ihrem Anbieter zur Nutzung bestimmter Router-Modelle, die die Provider zur Miete anbieten, gezwungen werden. Nun gibt es rechtliches Gegenfeuer zu dem Gesetz.
Das berichtet zumindest Heise Online. Laut deren Bericht sollen sich die Verbände ANGA, BUGLAS, VATM und VKU zusammen mit der Deutschen Telekom jetzt gemeinsam gegen den Router-Passus im Telekommunikationsgesetz (TKG) wehren. Die Neufassung des TKG sieht vor, dass der Kunde eine freie Wahl für den eingesetzten Internet-Router erhält. Einige Unternehmen hatten in den letzten Jahren versucht, mit Tricks diesen Routerzwang weiter durchzusetzen, sind aber damit gescheitert.
Die Verbände beziehen sich dabei auf den § 45d Abs. 1 S. 2 TKG. Die dort gewählte gesetzliche Festlegung des Netzabschlusspunktes sei nicht nur ausbaufeindlich, wenn es um den Glasfaserausbau gehe, sondern auch nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Interessant ist, dass die Verbände diese Karte nun erst ausspielen, wo das Gesetz schon über drei Jahre in Kraft ist. Bisher gab es kaum Gegenargumente - klar ist nur, die freie Routerwahl dürfte sich in den letzten Jahren durch einen deutlichen Einnahmeeinbruch bei den Anbietern gezeigt haben.
Der liberalisierte Endgerätemarkt könnte über das Damoklesschwert "EU-Recht" tatsächlich noch einmal neu gedacht werden müssen. Die Verbände sind auf jeden Fall sehr motiviert, den Routerzwang wiederzubeleben.
Siehe auch:
Verbände wollen das Gesetz scheinbar wieder kippen
Nun zäumen die Verbände laut Heise das Pferd von der anderen Seite auf. Die Verbände sollen jetzt darauf gekommen sein, dass "ein wesentlicher Teil des Telekommunikationsgesetzes ‘nicht europarechtskonform' sei, sondern gegen europäische Vorgaben des EECC (Regulation (EU) 2018/1972) verstoße", heißt es in dem Bericht von Heise.Die Verbände beziehen sich dabei auf den § 45d Abs. 1 S. 2 TKG. Die dort gewählte gesetzliche Festlegung des Netzabschlusspunktes sei nicht nur ausbaufeindlich, wenn es um den Glasfaserausbau gehe, sondern auch nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Interessant ist, dass die Verbände diese Karte nun erst ausspielen, wo das Gesetz schon über drei Jahre in Kraft ist. Bisher gab es kaum Gegenargumente - klar ist nur, die freie Routerwahl dürfte sich in den letzten Jahren durch einen deutlichen Einnahmeeinbruch bei den Anbietern gezeigt haben.
Der liberalisierte Endgerätemarkt könnte über das Damoklesschwert "EU-Recht" tatsächlich noch einmal neu gedacht werden müssen. Die Verbände sind auf jeden Fall sehr motiviert, den Routerzwang wiederzubeleben.
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