Trotz Lobby-Druck: Entscheidung gefallen - kein Glasfaser-Routerzwang
Die Bundesnetzagentur hat eine wichtige Entscheidung zur Routerfreiheit bei Glasfaseranschlüssen getroffen. Trotz Lobby-Druck bleibt die freie Wahl des Endgeräts erhalten. Was bedeutet das für Verbraucher und Netzbetreiber?
Hintergrund der Entscheidung war ein Antrag mehrerer Telekommunikationsverbände und des Netzbetreibers Vodafone (wir berichteten). Sie argumentierten, dass die Nutzung eigener Endgeräte durch Kunden die Störanfälligkeit in Glasfasernetzen erhöhen und kostspielige Anpassungen der Infrastruktur nach sich ziehen könnte. Die Bundesnetzagentur sah diese Bedenken jedoch als nicht ausreichend belegt an.
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur definiert damit nun klar, wo das Netz des Anbieters endet und die Verantwortung des Nutzers beginnt. Bei Glasfaseranschlüssen liegt dieser Punkt an der Anschlussdose. Das bedeutet, dass Kunden sowohl für das Modem (ONT - Optical Network Termination) als auch für den Router selbst verantwortlich sind und diese frei wählen können.
Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) begrüßte die Entscheidung und bezeichnete sie als "notwendiges positives Signal für die Digitalisierung in Deutschland".
Auch Verbraucherschützer sehen in der Beibehaltung der Routerfreiheit einen wichtigen Schritt. Netzbetreiber müssen jetzt aber womöglich ihre Geschäftsmodelle anpassen - einige Anbieter installieren derzeit noch fest verbaute Glasfasermodem hinter der Anschlussdose, was nach der Entscheidung der BNetzA nicht mehr zulässig sein dürfte.
Was haltet ihr von der Entscheidung der Bundesnetzagentur? Seht ihr Vorteile in der freien Routerwahl oder hättet ihr euch eine andere Regelung gewünscht? Teilt eure Gedanken und Erfahrungen in den Kommentaren!
Siehe auch:
Großer Internet-Vergleichs-Rechner
Routerfreiheit bei Glasfaser bleibt bestehen
Die Diskussion um die freie Wahl von Routern bei Glasfaseranschlüssen hat ein Ende gefunden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einer wegweisenden Entscheidung klargestellt: Auch bei Glasfaseranschlüssen dürfen Verbraucher weiterhin selbst entscheiden, welchen Router sie nutzen möchten. Damit bleibt die seit 2016 geltende Routerfreiheit auch für die moderne Glasfasertechnologie erhalten.Hintergrund der Entscheidung war ein Antrag mehrerer Telekommunikationsverbände und des Netzbetreibers Vodafone (wir berichteten). Sie argumentierten, dass die Nutzung eigener Endgeräte durch Kunden die Störanfälligkeit in Glasfasernetzen erhöhen und kostspielige Anpassungen der Infrastruktur nach sich ziehen könnte. Die Bundesnetzagentur sah diese Bedenken jedoch als nicht ausreichend belegt an.
Rechte der Verbraucher werden gestärkt
Die aus VDSL- und Kabelnetzen bekannte freie Wahl des Endgeräts am Netzabschlusspunkt gilt weiter auch für Glasfasernetze.Die Entscheidung stärkt nicht nur die Rechte der Verbraucher, sondern fördert auch den Wettbewerb unter den Geräteherstellern.
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur definiert damit nun klar, wo das Netz des Anbieters endet und die Verantwortung des Nutzers beginnt. Bei Glasfaseranschlüssen liegt dieser Punkt an der Anschlussdose. Das bedeutet, dass Kunden sowohl für das Modem (ONT - Optical Network Termination) als auch für den Router selbst verantwortlich sind und diese frei wählen können.
Eine Ausnahme vom gesetzlichen Regelfall ist nicht gerechtfertigt. Zwar können im Einzelfall Störungen durch direkten Anschluss von unpassenden Endgeräten durch Endnutzer an passiven optischen Glasfasernetzen erfolgen. Jedoch sollten solche Störungen in vergleichbarem Maße beherrschbar sein wie in Kabel- und VDSL-Netzen und mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen zu störenden Endgeräten aufgefangen werden können.Infografik Breitband: So zufrieden sind die Deutschen mit ihrem Internet
Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) begrüßte die Entscheidung und bezeichnete sie als "notwendiges positives Signal für die Digitalisierung in Deutschland".
Auch Verbraucherschützer sehen in der Beibehaltung der Routerfreiheit einen wichtigen Schritt. Netzbetreiber müssen jetzt aber womöglich ihre Geschäftsmodelle anpassen - einige Anbieter installieren derzeit noch fest verbaute Glasfasermodem hinter der Anschlussdose, was nach der Entscheidung der BNetzA nicht mehr zulässig sein dürfte.
Was haltet ihr von der Entscheidung der Bundesnetzagentur? Seht ihr Vorteile in der freien Routerwahl oder hättet ihr euch eine andere Regelung gewünscht? Teilt eure Gedanken und Erfahrungen in den Kommentaren!
Zusammenfassung
- Bundesnetzagentur erhält Routerfreiheit für Glasfaseranschlüsse
- Verbraucher dürfen weiterhin selbst über ihren Router entscheiden
- Telekommunikationsverbände und Vodafone argumentierten dagegen
- Netzabschlusspunkt bei Glasfaseranschlüssen liegt an der Anschlussdose
- Kunden sind für Modem und Router selbst verantwortlich
- Entscheidung fördert Wettbewerb unter Geräteherstellern
- Netzbetreiber müssen möglicherweise ihre Geschäftsmodelle anpassen
Siehe auch:
Großer Internet-Vergleichs-Rechner
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