Private Ladestelle: Miet- und Wohnungseigentumsrecht soll sich ändern
Die nächste Maßnahme zur Förderung von E-Mobilität in Deutschland soll das Mieter- und Wohnungseigentumsrecht verändern. Der Bundesrat hat einen Gesetzesantrag beschlossen, der Mietern mit Stellplatz ein Anrecht auf eine Ladestation gewährt. Auch für Eigentümer wird es leichter.
"Ein bedeutsamer Baustein zur Förderung der Elektromobilität ist die deutliche Absenkung der rechtlichen Hürden für den Einbau von Ladestellen durch Mieter und Wohnungseigentümer", so der Bundesrat in dem Gesetzesantrag. Demnach sieht es der Antrag vor, dass jeder Mieter mit Stellplatz zukünftig einen Anspruch auf den Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge hat. Dem Vermieter soll die Verweigerung der baulichen Maßnahmen nur möglich sein, wenn dieser unverzüglich selbst eine "zugängliche und zumutbare Lademöglichkeit" zur Verfügung stellt. Ebenfalls berücksichtigt wird das Interesse an einer "unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes", wenn dies das Anliegen des Mieters überwiegt.
Zur Frage der Kosten definiert der Gesetzesantrag weiter: "Die Kosten für bauliche Maßnahmen zum Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge soll der Mieter tragen bzw. sie können dem Wohnungseigentümer auferlegt werden, dem die Maßnahme ausschließlich nützt. Insofern können neue Kosten auf den Mieter oder den Wohnungseigentümer zukommen."
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Die private Ladestation könnte bald zum Anrecht von Mietern gehören
Die Bundesregierung versucht mit verschiedenen Maßnahmen dem Aufstieg der E-Mobilität in Deutschland Schwung zu verleihen - mit aktuell mehr oder weniger Erfolg. Ein viel diskutiertes Thema ist der Aufbau der nötigen Ladeinfrastruktur. Genau in dieser Hinsicht will der Bundesrat jetzt laut heise einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einbringen, der die Schaffung von privaten Ladestationen rechtlich auf komplett neue Beine stellt und entsprechende Gesetze für Mieter und Wohnungseigentümer modifiziert. Infografik: Eine Million E-Autos bis 2022?
"Ein bedeutsamer Baustein zur Förderung der Elektromobilität ist die deutliche Absenkung der rechtlichen Hürden für den Einbau von Ladestellen durch Mieter und Wohnungseigentümer", so der Bundesrat in dem Gesetzesantrag. Demnach sieht es der Antrag vor, dass jeder Mieter mit Stellplatz zukünftig einen Anspruch auf den Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge hat. Dem Vermieter soll die Verweigerung der baulichen Maßnahmen nur möglich sein, wenn dieser unverzüglich selbst eine "zugängliche und zumutbare Lademöglichkeit" zur Verfügung stellt. Ebenfalls berücksichtigt wird das Interesse an einer "unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes", wenn dies das Anliegen des Mieters überwiegt.
Wohneigentümer sollen es leichter haben
Für Wohnungseigentümer soll sich der Prozess des Einbaus leichter gestalten, da nach dem Entwurf künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft ausreicht, um diesen zu beschließen. Alle Eigentümer, die dem Einbau nicht zustimmen, sollen "weder Bau- noch Folgekosten tragen müssen", eine Teilnahme an den Vorteilen ist dann aber ausgeschlossen.Zur Frage der Kosten definiert der Gesetzesantrag weiter: "Die Kosten für bauliche Maßnahmen zum Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge soll der Mieter tragen bzw. sie können dem Wohnungseigentümer auferlegt werden, dem die Maßnahme ausschließlich nützt. Insofern können neue Kosten auf den Mieter oder den Wohnungseigentümer zukommen."
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