Paketboten-Schutz-Gesetz: Regierung will vor Ausbeutung schützen

Die Zahl von Paketzustellungen ist in den letzten Jahren explodiert - ein Zuwachs, der auch oft auf dem Rücken der Paketzusteller realisiert wurde. Jetzt hat das Bundeskabinett das Paketboten-Schutz-Gesetz verabschiedet, das Ausbeutung in der Branche eindämmen soll.

Ein Gesetz, das Paketboten vor Ausbeute schützen soll

Schon seit Jahren wird darüber diskutiert, dass Zustellunternehmen unter anderem mit Netzwerken aus Subunternehmen die Verantwortung von sich schieben, für gute Arbeitsbedingungen bei den Zustellern zu sorgen. Jetzt will die Regierung dieser und anderer Praktiken, die zur Ausbeute von Paketboten führen, einen Riegel vorschieben. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat dem Bundeskabinett das Paketboten-Schutz-Gesetz vorgelegt, dieses wurde jetzt am Mittwoch in Berlin beschlossen. Infografik Chaos im Paketgeschäft: Zahl der Verbraucherbeschwerden explodiertChaos im Paketgeschäft: Zahl der Verbraucherbeschwerden explodiert Wie das zuständige Arbeitsministerium erläutert, hatte eine bundesweite Razzia des Zolls bei Subunternehmen in der Zustellbranche Anfang des Jahres ergeben, dass jeder sechste Beschäftigte unter fragwürdigen Bedingungen seine Arbeit leisten muss. Arbeitsminister Heil betont laut Bericht von heise, dass die Entwicklung "in Teilen der Paketbranche" schon seit einer ganzen Zeit nicht mehr akzeptabel" sei: "Arbeitende Menschen werden ausgebeutet, oft Menschen aus Mittel- und Osteuropa, die nur wenig Deutsch sprechen."

Deshalb will die Regierung auf ein Mittel setzen, das sich unter anderem in der Baubranche und Fleischwirtschaft bewährt habe: die Nachunter­nehmerhaftung für Sozialversicherungs­beiträge. Diese nimmt Unternehmen, die Subunternehmer beschäftigen, in Sachen Einhaltung von Arbeitsrecht in die Pflicht. Für die Umsetzung hat das Bundeskabinett ein ehrgeiziges Ziel gesteckt: "Unser Ziel ist, dass die Paketauslieferung zu Weihnachten schon unter dieses Gesetz fällt", so die SPD-Fraktionsvizechefin Katja Mast.

Unternehmen kriegen Freischein

Das Gesetz sieht auch vor, dass sich Subunternehmer einer gesonderten Prüfung unterziehen können. Ist die Zahlung von Sozialabgaben bisher ordnungsgemäß erfolgt, können Krankenkassen und Berufsgenossenschaften eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Liegt diese Bescheinigung vor, können Firmen, die den Subunternehmer beschäftigen, die Haftung für die Einhaltung des Arbeitsrechts umgehen. Amazon, Paket, Beschädigung Amazon, Paket, Beschädigung Pluspedia
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