MPEG-Patentstreit: ARD & ZDF bekommen keine Patent-Millionen
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten waren mit dem Versuch, höhere Anteile an den Geldern aus der MPEG-Lizenzierung zu holen, nicht erfolgreich. Je nach Perspektive haben die Sender vor vielen Jahren eine falsche Entscheidung getroffen oder wurden sittenwidrig übervorteilt.
Ausgangspunkt des Rechtsstreites ist die Beteiligung des Instituts für Rundfunktechnik (IRT), das von ARD, ZDF und Deutschlandfunk gemeinsam betrieben wird, an der ursprünglichen Entwicklung der MPEG-Technologien zur Komprimierung von Audio- und Video-Daten. Die Lizenzen brachten den beteiligten Parteien in nun schon über 25 Jahren ordentliche Summen ein.
Seitens der Deutschen ist man der Auffassung, dass dem IRT rund 280 Millionen Euro aus den Lizenzeinnahmen zustehen, wie aus einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hervorgeht. Der italienische Patentverwalter Sisvel beruft sich in der Auseinandersetzung aber darauf, dass das IRT sich damals nicht für eine Umsatzbeteiligung, sondern eine pauschale Vergütung entschieden hat.
Der Patentverwalter sah die Ansprüche des IRT allerdings längst für erledigt an. Die Klage der IRT wurde nun auch vom Landgericht Mannheim direkt ohne Beweisaufnahme abgewiesen.
Was haltet ihr von der Sache? Haben ARD, ZDF und der Deutschlandfunk korrekt gehandelt, wurden sie übervorteilt? Oder ist doch der Patentverwalter im Recht? Teilt eure Meinungen, euer Wissen und eure Erfahrungen gerne mit uns in den Kommentaren.
Siehe auch: Freie Codecs: Microsoft, Google & Co. jetzt gemeinsam gegen MPEG
Seitens der Deutschen ist man der Auffassung, dass dem IRT rund 280 Millionen Euro aus den Lizenzeinnahmen zustehen, wie aus einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hervorgeht. Der italienische Patentverwalter Sisvel beruft sich in der Auseinandersetzung aber darauf, dass das IRT sich damals nicht für eine Umsatzbeteiligung, sondern eine pauschale Vergütung entschieden hat.
Gericht will nicht prüfen
Und sicherlich war Anfang der 1990er Jahre noch nicht annähernd absehbar, wie stark die MPEG-Technologie irgendwann verbreitet sein wird. Und darauf stützt sich letztlich die Argumentation der IRT, nach deren Auffassung die früheren Abkommen einer Nachverhandlung hätten unterzogen werden müssen. Sisvel wurde daher eine "vorsätzliche sittenwidrige Schädigung" vorgeworfen.Der Patentverwalter sah die Ansprüche des IRT allerdings längst für erledigt an. Die Klage der IRT wurde nun auch vom Landgericht Mannheim direkt ohne Beweisaufnahme abgewiesen.
Was haltet ihr von der Sache? Haben ARD, ZDF und der Deutschlandfunk korrekt gehandelt, wurden sie übervorteilt? Oder ist doch der Patentverwalter im Recht? Teilt eure Meinungen, euer Wissen und eure Erfahrungen gerne mit uns in den Kommentaren.
Siehe auch: Freie Codecs: Microsoft, Google & Co. jetzt gemeinsam gegen MPEG
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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