Miese Tricks von Vodafone-Partnern bei Haustürgeschäften abgemahnt

Die Verbraucherzentrale Bayern informiert aktuell über einen recht dreisten Fall, mit dem ein selbstständiger Vertriebspartner von Vodafone auf Kundenfang gegangen ist. Dabei wurde vorgegeben, dass eine Prüfung ihres Kabelanschlusses nötig wird - doch eigentlich war es nichts anderes als ein "Türöffner" für ein anschließendes Verkaufsgespräch. Die Verbraucherzentrale hat Vodafone erfolgreich für diese Masche abgemahnt. Laut der Verbraucherzentrale Bayern ging es in den konkreten Fällen darum, dass Bewohner einer Kleinstadt in der Oberpfalz ein Schreiben der Vodafone Kabel Deutschland GmbH erhalten haben, in denen ihnen eine allgemeine Prüfung ihres Kabelanschlusses zu einem bereits festgelegten Termin angekündigt wurde. Das Schreiben suggerierte, dass ein Techniker-Termin nötig sei, der dringend wahrgenommen werden müsse. "Zudem steht in dem Schreiben, dass Festnetztelefone ohne Internet demnächst abgeschaltet würden, was derart pauschal gesagt nicht der Wahrheit entspricht", berichtet Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Gerade ältere Verbraucher, die auf ihr Telefon angewiesen sind, können sich dadurch leicht unter Druck gesetzt fühlen. "Diese Art der Werbung halten wir für irreführend und haben das Unternehmen deshalb abgemahnt", so Tatjana Halm.


Offizieller Eindruck und nichts dahinter

Das Schreiben im Namen von Vodafone ist jedoch in Wirklichkeit nichts anderes als ein "Werbeschreiben zur Vermarktung neuer Breitbandkabelangebote", so die Verbraucherschützer.

Die Fälle in der Oberpflaz waren dabei keine Ausnahmen. Laut Angaben der Verbraucherzentrale Bayern werden immer wieder ähnliche Fälle gemeldet, in denen Vertreter der verschiedensten Telekommunikationsunternehmen sich unter dem Vorwand einer technischen Überprüfung Zutritt zu Wohnungen verschaffen, um den Bewohnern dann angeblich nötige neue Verträge unterzuschieben.

Lassen sie sich nicht überrumpeln

"Verbraucher sollten niemanden ins Haus lassen, wenn sie nicht selbst den Termin vereinbart haben und keinesfalls Unterschriften tätigen, wenn sie sich überrumpelt fühlen", betont Tatjana Halm.

Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH hat gegenüber der Verbraucherzentrale Bayern eine Unterlassungserklärung abgegeben und mitgeteilt, dass diese Aktionen keine offiziellen Werbemittel, sondern eine Eigenkreation eines selbstständigen Vertriebspartners waren, die man nun untersagt hat.

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