Bayern gegen "suchterzeugende glücksspielähnliche" Lootboxen
Die Diskussion rund um Lootboxen hat nach fast zwei Jahren die bayerische Politik erreicht, gut Ding will schließlich Weile haben. Doch nun ist der Maßkrug voll und deshalb fordern CSU und Freie Wähler "mehr Jugendschutz bei suchterzeugenden, glücksspielähnlichen Elementen in Online-Spielen".
Damit sind aber keine Casinos oder sonstige dubiosen Ecken der Online-Welt gemeint, sondern Spiele wie FIFA, Overwatch und Co. Diese werden in einem aktuellen Antrag der bayerischen Regierungsparteien zwar nicht namentlich genannt, die Koalitionspartner CSU und Freie Wähler teilen aber mit aller Macht gegen Spiele mit Lootboxen aus (via GameStar).
Im Wesentlichen fordert man eine Kennzeichnung von Spielen mit Glücksspielinhalten sowie bei Bedarf eine Alterskennzeichnung ab 18 Jahren. "Manche Hersteller verlocken die Spielerinnen und Spieler systematisch dazu, Lootboxen zu öffnen, indem solche Boxen seltene, begehrte oder hilfreiche Spielgegenstände enthalten können. Oft enthalten die Kisten aber unnütze Dinge oder Nieten", heißt es im Antrag.
Und weiter: "Glücksspielähnlich sind Lootboxen dann, wenn echtes Geld dafür bezahlt werden muss und es vom Zufall abhängt, ob der Inhalt im Spielzusammenhang als Verlust oder als Gewinn anzusehen ist." Argumentiert wird zudem, dass die "nutzlosen Nieten" einen psychologischen Druck ausüben bzw. ein Suchtverhalten auslösen, immer neue Lootboxen zu kaufen.
Drei Hauptforderungen
Im Antrag (PDF) werden drei Hauptforderungen an die Staatsregierung aufgestellt:- Eine Reform des Jugendmedienschutzstaatsvertrags und des Jugendschutzgesetzes für einen effektiven Jugendschutz bei Computerspielen, die zufallsbasierte Inhalte als kaufbare Elemente enthalten oder zusätzlich bereitstellen (sog. Lootboxen), einzusetzen.
- Die Problematik der sog. Lootboxen weiterhin verstärkt bei den Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz in Bayern zu berücksichtigen;
- In die Information und Aufklärung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern über die Risiken der Suchtgefährdung in Videospielen aus suchtpräventiver Sicht auch sog. Lootboxen etc. aufzunehmen.
Im Wesentlichen fordert man eine Kennzeichnung von Spielen mit Glücksspielinhalten sowie bei Bedarf eine Alterskennzeichnung ab 18 Jahren. "Manche Hersteller verlocken die Spielerinnen und Spieler systematisch dazu, Lootboxen zu öffnen, indem solche Boxen seltene, begehrte oder hilfreiche Spielgegenstände enthalten können. Oft enthalten die Kisten aber unnütze Dinge oder Nieten", heißt es im Antrag.
Und weiter: "Glücksspielähnlich sind Lootboxen dann, wenn echtes Geld dafür bezahlt werden muss und es vom Zufall abhängt, ob der Inhalt im Spielzusammenhang als Verlust oder als Gewinn anzusehen ist." Argumentiert wird zudem, dass die "nutzlosen Nieten" einen psychologischen Druck ausüben bzw. ein Suchtverhalten auslösen, immer neue Lootboxen zu kaufen.
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