Ein Jahrzehnt verhandelt: Urheberabgaben auf TV & Co. festgezurrt
Bei jedem Kauf von Elektronik-Geräten aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik fließt nun ein fester Betrag an die Verwertungsgesellschaften, die Gelder direkt an die Urheber verteilen. Bis zu 12 Euro trägt der Käufer jetzt zu den Töpfen bei. Das ist das Ergebnis eines nun gefundenen Kompromisses zwischen Industrie und Urhebern.
Die Verhandlungen über die neuen Beitragsfestsetzungen zogen sich nun schon seit einiger Zeit hin. Insofern dürften sich einige ursprüngliche Forderungen - wie etwa 49 Euro auf DVD-Recorder - ziemlich obsolet anhören. Die nun vereinbarten Zahlungen liegen deutlich darunter, was auch den aktuelleren Entwicklungen Rechnung trägt, in denen bestimmte Produktgruppen längst nicht mehr die Rolle spielen, die ihnen einst zukam.
Wie der IT-Branchenverband BITKOM nun mitteilte, würden zukünftig für jeden verkauften Fernseher mit integrierter Festplatte 12 Euro an die Verwertungsgesellschaften abgeführt. Gleiches gilt für DVD-Rekorder und Set-Top-Boxen, in denen eine HDD verbaut ist. Wenn die Geräte nicht über eine Festplatte aber trotzdem über eine Aufzeichnungsfunktion verfügen, werden hingegen nur 1,25 Euro fällig.
Die so zusammenkommenden Gelder fließen in die Kassen von Verwertungsgesellschaften wie Gema, VG Wort oder GVL. Diese verteilen sie dann nach festgelegten Schlüsseln direkt an Urheber und in Teilen auch an die ebenfalls beteiligten Verlage. Der BITKOM würde gern weg von dem pauschalen Modell, da dieses aus seiner Sicht zu unflexibel ist. Dass sich hier kurzfristig etwas ändert, ist aber unwahrscheinlich, da es mit dem bewährten Modell auch keine nennenswerten Probleme gibt.
Wie der IT-Branchenverband BITKOM nun mitteilte, würden zukünftig für jeden verkauften Fernseher mit integrierter Festplatte 12 Euro an die Verwertungsgesellschaften abgeführt. Gleiches gilt für DVD-Rekorder und Set-Top-Boxen, in denen eine HDD verbaut ist. Wenn die Geräte nicht über eine Festplatte aber trotzdem über eine Aufzeichnungsfunktion verfügen, werden hingegen nur 1,25 Euro fällig.
Branche will Änderungen
Feste Sätze wurden auch für diverse andere Produkte aus dem Unterhaltungselektronik-Bereich festgelegt. Das reicht von heute noch weiter verbreiteten Produkten wie MP3-Playern bis hin zu den alten Kassettenrekorder, die heute kaum noch verkauft werden. Die nun von den beteiligten Parteien unterzeichneten Verträge gelten rückwirkend zum 1. Januar 2008. Seitdem haben die Hersteller bereits die nötigen Rücklagen für eine kommende Einigung gebildet.Die so zusammenkommenden Gelder fließen in die Kassen von Verwertungsgesellschaften wie Gema, VG Wort oder GVL. Diese verteilen sie dann nach festgelegten Schlüsseln direkt an Urheber und in Teilen auch an die ebenfalls beteiligten Verlage. Der BITKOM würde gern weg von dem pauschalen Modell, da dieses aus seiner Sicht zu unflexibel ist. Dass sich hier kurzfristig etwas ändert, ist aber unwahrscheinlich, da es mit dem bewährten Modell auch keine nennenswerten Probleme gibt.
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Christian Kahle
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