Kabel und Antennen müssen ab morgen registriert werden
Der bürokratische Aufwand beim Verkauf von Kabeln und Antennen wird ab morgen spürbar steigen. Denn bei diesen handelt es sich um so genannte passive elektrische oder elektronische Geräte. Und als solche müssen sie nun gesondert registriert werden, um zukünftig ein fachgerechtere Entsorgung oder Wiederverwertung zu ermöglichen.
Von der neuen Regelung sind Hersteller, Händler und Importeure betroffen. Die Grundlage dessen ist eine entsprechende Interpretation der Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) durch die zuständige Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), die ihre bisherige Rechtsauffassung zu dem Thema vor einiger Zeit geändert hat.
"Obwohl die neue Vorgabe für die so genannten 'passiven' Elektrogeräte seit Januar bekannt ist, trifft sie viele Unternehmen noch unvorbereitet", erklärte Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. Wer trotzdem weiterhin entsprechende Waren importiert oder vertreibt und sich nicht mit der Registrierungsstelle in Verbindung setzt, kann Bußgelder von bis zu 100.000 Euro oder auch Abmahnungen von Konkurrenten riskieren.
Dem Ganzen liegt die so genannte WEEE-Richtlinie zur Vermeidung von Elektroschrott und zur Förderung des Recyclings derselben zugrunde. Die Registrierungsstelle strebt hier eine Harmonisierung der praktischen Umsetzung der Richtlinie an. In anderen europäischen Ländern gibt es die entsprechende Registrierungspflicht immerhin schon seit einiger Zeit.
Stiftung EAR: Komplette Übersicht überbetroffene Produkte
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"Obwohl die neue Vorgabe für die so genannten 'passiven' Elektrogeräte seit Januar bekannt ist, trifft sie viele Unternehmen noch unvorbereitet", erklärte Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. Wer trotzdem weiterhin entsprechende Waren importiert oder vertreibt und sich nicht mit der Registrierungsstelle in Verbindung setzt, kann Bußgelder von bis zu 100.000 Euro oder auch Abmahnungen von Konkurrenten riskieren.
Nur fertige Waren betroffen
Unter die genannte Kategorie fallen Produkte, die elektrischen Strom durchleiten, selbst aber keine aktive Rolle einnehmen. Weiterhin müssen diese fertig konfektioniert sein. Das bedeutet konkret, dass beispielsweise eine klassische Verlängerungsschnur oder auch ein 2-Meter-Ethernet-Kabel der neuen Registrierungspflicht unterliegen. Hingegen sind Kabel als Meterware von der Rolle, an die erst noch Stecker angebaut werden müssen, nicht von der neuen Regelung erfasst.Dem Ganzen liegt die so genannte WEEE-Richtlinie zur Vermeidung von Elektroschrott und zur Förderung des Recyclings derselben zugrunde. Die Registrierungsstelle strebt hier eine Harmonisierung der praktischen Umsetzung der Richtlinie an. In anderen europäischen Ländern gibt es die entsprechende Registrierungspflicht immerhin schon seit einiger Zeit.
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Christian Kahle
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