Nachbarn bespitzelt: Berliner Polizisten nutzen interne Datenbank privat
In internen Datenbanken speichert die Polizei Informationen, die nicht für Privatleute bestimmt sind und natürlich Datenschutzvorgaben unterliegen. Wie sich jetzt zeigt, haben in Berlin Polizisten diese Informationen für private Zwecke missbraucht, um beispielsweise Nachbarn oder Verwandte zu bespitzeln.
Der Missbrauch der Datenbank hatte aber auch noch ganz andere Blüten getrieben. So hatten Ende 2017 Linksautonome Drohbriefe erhalten, später hatte ein Berliner Polizist ein Geständnis abgelegt, dass er diese Botschaften verfasst und sich die nötigen Informationen dafür aus der Polizeidatenbank beschafft hatte. Laut Smoltczyk hatte sich die Berliner Polizei bei der Ermittlung dabei wenig engagiert gezeigt: "Ich kann nicht berichten, dass die Polizei sehr kooperativ war", so die Datenschutzbeauftragte.
Durch das Berliner Datenschutzgesetz aus dem letzten Jahr bekommen die Datenschützer dabei erstmals auch das Werkzeug der Ordnungsgelder an die Hand, laut Smoltczyk wurden diese bisher gegen fünf Polizisten verhängt. Wie Golem einen Mitarbeiter der Behörde zitiert, stehe man bei der Umsetzung und Anwendung der neuen Möglichkeiten aber erst am Anfang.
Eine Datenbank einfach mal für die privaten Angelegenheiten zweckentfremdet
Wie Golem schreibt, meldet die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk große Bedenken im Umgang der Berliner Polizei mit dem Datenschutz an. Demnach sehe sich ihre Behörde "sehr häufig" mit der Tatsache konfrontiert, dass interne Datenbanken der Polizei missbraucht werden. Wie Smoltczyk ausführt, seien ihrer Behörde Fälle bekannt, bei denen Polizisten privat Zugriff auf die Datenbanken genommen hatten, "um Informationen über Nachbarn zu bekommen oder den Schwager zu ärgern".Der Missbrauch der Datenbank hatte aber auch noch ganz andere Blüten getrieben. So hatten Ende 2017 Linksautonome Drohbriefe erhalten, später hatte ein Berliner Polizist ein Geständnis abgelegt, dass er diese Botschaften verfasst und sich die nötigen Informationen dafür aus der Polizeidatenbank beschafft hatte. Laut Smoltczyk hatte sich die Berliner Polizei bei der Ermittlung dabei wenig engagiert gezeigt: "Ich kann nicht berichten, dass die Polizei sehr kooperativ war", so die Datenschutzbeauftragte.
Die Lücken müssen geschlossen werden
Für Smoltczyk ist die Konsequenz aus solchen gravierenden Lücken im System sehr klar: Das System müsse so angepasst werden, dass es nicht mehr möglich ist, dass Zugriffe nicht ganz klar der entsprechenden Person zugeordnet werden können. Deshalb wurde veranlasst, dass die Datenschutzbehörde ab Mai in Berlin eine Überprüfung des Datenbanksystems der Polizei durchführt. Allerdings ist die Behörde sehr davon abhängig, dass Verstöße von der Polizei auch ordnungsgemäß gemeldet werden.Durch das Berliner Datenschutzgesetz aus dem letzten Jahr bekommen die Datenschützer dabei erstmals auch das Werkzeug der Ordnungsgelder an die Hand, laut Smoltczyk wurden diese bisher gegen fünf Polizisten verhängt. Wie Golem einen Mitarbeiter der Behörde zitiert, stehe man bei der Umsetzung und Anwendung der neuen Möglichkeiten aber erst am Anfang.
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