Rundfunkbeitrag Index-Modell: Beitrag soll mit Inflationsrate steigen
Infografik: Wohin die 17,50 Euro Rundfunkbeitrag fließen

Die Festlegung der Höhe des Rundfunkbeitrags ist Ländersache - falls sich die Länder aber nicht auf ein angemessenes System zur Beitragserhöhung einigen, würde ARD-Vorsitzender Ulrich Wilhelm die Kostensteigerungen auch bis vor das Verfassungsgericht bringen. Das erklärte Wilhelm in einem Interview mit der Nachrichtenagentur dpa. Denn es scheint bereits jetzt eine große Kluft zwischen den Erwartungen der Öffentlich-Rechtlichen Sender und den Länderchefs zu geben, wie genau eine angemessene Beitragserhöhung des Rundfunkbeitrags aussehen muss, um auch künftig die Kosten abzudecken.
Inflationsausgleich
Ein Vorschlag der Länderkommission ist es, den Rundfunkbeitrag in Zukunft an die Inflationsrate zu koppeln. Das hätte den Vorteil für die Bürger besonders transparent zu sein. Auf der anderen Seite ist ein reiner Inflationsausgleich nicht geeignet, auch Kostensteigerungen wie zum Beispiel durch tarifliche Gehaltserhöhungen abzudecken. Daher sind die offiziellen Vertreter der Länder und der Sender derzeit nicht auf einer Linie, was die Entwicklung des Rundfunkbeitrags angeht.Ultima Ratio
Das sogenannte Index-Modell allein dürfte nicht ausreichen. Laut dem ARD-Vorsitzenden Wilhelm sei man bereit, mit den Ländern weiter über die nötigen Steigerungen zu reden. Falls die Landtage aber nicht über ein Index-Modell hinaus abstimmen werden, "bliebe als Ultima Ratio die Klärung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dies würde freilich eine jahrelange Hängepartie bedeuten. In dieser Zeit könnte nicht ordnungsgemäß gearbeitet werden," so Wilhelm.Schon im Oktober wurden die Stimmen nach einem neuen Teuerungsausgleich laut. Seither scheinen die Parteien sich nicht weiter entgegengekommen zu sein. Infografik: Rundfunkgebühren im europäischen Vergleich

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