Bundesrat fordert Schadensersatz bei langsamer Internetverbindung

Der Bundesrat prüft weitergehende Rechte bei Internet-Provider-Verträgen zu verankern. Es soll nun nach Wunsch der Länder endlich darum gehen, dass Kunden einen Schadensersatz verlangen können, wenn die Internet-Geschwindigkeiten deutlich von den vertraglich vereinbarten abweichen.

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Bisher haben Kunden nur das Recht, einen Scha­densersatz bei Komplett-Ausfall der Internet-Leitung einzufordern. Nun soll es deutlich wei­ter­ge­hen. Der Bundesrat hat in dieser Woche zum Thema vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit bei DSL-Verträgen getagt und die Forderung nach einer Schadensersatz-Regelung vorbracht.

Die Anbieter müssten ihren Kunden dazu im ersten Schritt mit mehr Transparenz begegnen, welche durchschnittlichen Geschwindigkeiten beim Kunden ortsgebunden tatsächlich zu er­war­ten seien und nicht mit den in der Theorie höchst­möglichen Durchleitungs-Geschwindigkeiten werben.

Nutzbare Geschwindigkeit und vertraglich vereinbarte Leistung

Nur so kann man sich dann tatsächlich ein Urteil erlauben, ob die nutzbare Geschwindigkeit der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht. Einen Vorschlag gibt es dazu auch schon: Die Anbieter sollen vor Vertragsabschluss künftig verpflichtet werden, eine Art Messbericht aus der direkten Nachbarschaft der neuen Kunden vorzulegen. Aus diesem soll hervorgehen, welche Leistungen zu erwarten sind, der Bericht gilt dann als Maßstab.

Schadensersatz

Im zweiten Zug geht es dann um mögliche Konsequenzen für Provider, die ihre Versprechungen nicht einhalten können. Dabei soll es aber nicht um kurzzeitige Probleme, sondern um die generelle Leistung gehen.

Nach einer Untersuchung der Bundes­netz­agentur, die der Bundesrat als Auslöser für die neue Debatte genommen hat (liegt beim Bundesrat als PDF vor), sind fast ein Drittel aller Kunden von deutlichen Abweichungen von den vertraglichen Leistungen betroffen, wie viele insgesamt, geht aus den bisher vorliegenden Informationen nicht hervor:

"Die tatsächlich erhaltene Daten­über­trag­ungs­rate ist entsprechend der vorliegenden Daten der Bundesnetzagentur deutlich niedriger als die vertraglich vereinbarte maximale Daten­über­tra­gungs­rate.

So erhielten laut aktueller Veröffentlichung der Bundesnetzagentur im Jahresbericht Breitbandmessung 28,4 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer weniger als die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Leistung. Beim Upload fallen die Zahlen etwas positiver aus. Es ist nicht die erste Untersuchung, die zeigt, dass Kundinnen und Kunden oftmals nicht die vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate erhalten."

Download Breitbandmessung Desktop-App: Speedtest der Bundesnetzagentur

Großer Internet-Vergleichs-Rechner
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