Bundesrat fordert Schadensersatz bei langsamer Internetverbindung
Der Bundesrat prüft weitergehende Rechte bei Internet-Provider-Verträgen zu verankern. Es soll nun nach Wunsch der Länder endlich darum gehen, dass Kunden einen Schadensersatz verlangen können, wenn die Internet-Geschwindigkeiten deutlich von den vertraglich vereinbarten abweichen.
Infografik: Mit dem Glasfaser-Turbo durchs Internet
Bisher haben Kunden nur das Recht, einen Schadensersatz bei Komplett-Ausfall der Internet-Leitung einzufordern. Nun soll es deutlich weitergehen. Der Bundesrat hat in dieser Woche zum Thema vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit bei DSL-Verträgen getagt und die Forderung nach einer Schadensersatz-Regelung vorbracht.
Die Anbieter müssten ihren Kunden dazu im ersten Schritt mit mehr Transparenz begegnen, welche durchschnittlichen Geschwindigkeiten beim Kunden ortsgebunden tatsächlich zu erwarten seien und nicht mit den in der Theorie höchstmöglichen Durchleitungs-Geschwindigkeiten werben.
Nach einer Untersuchung der Bundesnetzagentur, die der Bundesrat als Auslöser für die neue Debatte genommen hat (liegt beim Bundesrat als PDF vor), sind fast ein Drittel aller Kunden von deutlichen Abweichungen von den vertraglichen Leistungen betroffen, wie viele insgesamt, geht aus den bisher vorliegenden Informationen nicht hervor:
"Die tatsächlich erhaltene Datenübertragungsrate ist entsprechend der vorliegenden Daten der Bundesnetzagentur deutlich niedriger als die vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate.
So erhielten laut aktueller Veröffentlichung der Bundesnetzagentur im Jahresbericht Breitbandmessung 28,4 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer weniger als die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Leistung. Beim Upload fallen die Zahlen etwas positiver aus. Es ist nicht die erste Untersuchung, die zeigt, dass Kundinnen und Kunden oftmals nicht die vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate erhalten."
Download Breitbandmessung Desktop-App: Speedtest der Bundesnetzagentur
Großer Internet-Vergleichs-Rechner
Siehe auch:
Infografik: Mit dem Glasfaser-Turbo durchs Internet
Bisher haben Kunden nur das Recht, einen Schadensersatz bei Komplett-Ausfall der Internet-Leitung einzufordern. Nun soll es deutlich weitergehen. Der Bundesrat hat in dieser Woche zum Thema vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit bei DSL-Verträgen getagt und die Forderung nach einer Schadensersatz-Regelung vorbracht.
Die Anbieter müssten ihren Kunden dazu im ersten Schritt mit mehr Transparenz begegnen, welche durchschnittlichen Geschwindigkeiten beim Kunden ortsgebunden tatsächlich zu erwarten seien und nicht mit den in der Theorie höchstmöglichen Durchleitungs-Geschwindigkeiten werben.
Nutzbare Geschwindigkeit und vertraglich vereinbarte Leistung
Nur so kann man sich dann tatsächlich ein Urteil erlauben, ob die nutzbare Geschwindigkeit der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht. Einen Vorschlag gibt es dazu auch schon: Die Anbieter sollen vor Vertragsabschluss künftig verpflichtet werden, eine Art Messbericht aus der direkten Nachbarschaft der neuen Kunden vorzulegen. Aus diesem soll hervorgehen, welche Leistungen zu erwarten sind, der Bericht gilt dann als Maßstab.Schadensersatz
Im zweiten Zug geht es dann um mögliche Konsequenzen für Provider, die ihre Versprechungen nicht einhalten können. Dabei soll es aber nicht um kurzzeitige Probleme, sondern um die generelle Leistung gehen.Nach einer Untersuchung der Bundesnetzagentur, die der Bundesrat als Auslöser für die neue Debatte genommen hat (liegt beim Bundesrat als PDF vor), sind fast ein Drittel aller Kunden von deutlichen Abweichungen von den vertraglichen Leistungen betroffen, wie viele insgesamt, geht aus den bisher vorliegenden Informationen nicht hervor:
"Die tatsächlich erhaltene Datenübertragungsrate ist entsprechend der vorliegenden Daten der Bundesnetzagentur deutlich niedriger als die vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate.
So erhielten laut aktueller Veröffentlichung der Bundesnetzagentur im Jahresbericht Breitbandmessung 28,4 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer weniger als die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Leistung. Beim Upload fallen die Zahlen etwas positiver aus. Es ist nicht die erste Untersuchung, die zeigt, dass Kundinnen und Kunden oftmals nicht die vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate erhalten."
Download Breitbandmessung Desktop-App: Speedtest der Bundesnetzagentur
Großer Internet-Vergleichs-Rechner
Thema:
Nadine Juliana DresslerRedakteurin für Windows & Netzwerke
Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.
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