Bei Ebay boomt der Grau-Markt mit VIP-Handynummern

Der Handel mit sogenannten VIP-Rufnummern bei Ebay boomt, wobei aktuell Auktionen mit Mindestgeboten von 100.000 bis 350.000 Euro aufgerufen werden. Und das obwohl der Handel mit den Handynum­mern in einer rechtlichen Grauzone liegt, die Bundesnetzagentur untersagt den Handel sogar.
Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa stören sich die Ebay-Händler kaum an der offiziellen Regelung durch die Bundesnetzagentur, nach der selbst die Mobilfunkbetreiber keinen Handel mit besonders attraktiven Rufnummern betreiben dürfen (via Augsburger Allgemeine). Für die Auswahl einer Wunschnummer darf eine Gebühr verlangt werden, jedoch dürfen die Anbieter laut Bundesnetzagentur keine beliebigen Preise verlangen, so wie es aktuell durch Ebay-Verkäufer der Fall ist. Ebay VIP-HandynummernSucht man derzeit bei Ebay nach VIP Rufnummern, gibt es einige sehr teure Angebote Dort findet man derzeit Auktionen in Deutschland, bei denen für eine Handy-Nummer der Preis von 350.000 Euro verlangt wird. Dafür bekommt der Bieter in diesem Falle dann die Rufnummer 0170 4000 800 im Netz der Telekom.

Offizielle Regelung

Doch diese Angebote sind nicht nur aufgrund der meist kaum zuvor in Erscheinung getretenen Verkäufer häufig unseriös.

Denn da die Bundesnetzagentur in der Telekommunikations-Nummerierungs­verordnung den Handel mit Rufnummern untersagt, haben Käufer keine gute rechtliche Handhabe. Die dpa zitiert einen Vodafone-Sprecher: "Wer auf Ebay eine VIP-Nummer für teures Geld erwirbt, muss damit rechnen, dass sein Geld futsch ist - ohne dass er die Rufnummer bekommt oder dauerhaft behalten kann."

Anderseits hatte Ebay gegenüber der dpa betont, dass die "rechtsgeschäftliche Weitergabe von Zuteilungen von Telefonnummern laut Verordnung in bestimmten Fällen erlaubt sei".

Soweit bekannt hat die Bundesnetzagentur im Falle des regen Ebay-Handels derzeit gleich mehrere Verwaltungsverfahren laufen, es dürfte dazu also vielleicht schon bald eine richterliche Entscheidung geben.

Vor einigen Jahren hatte es bereits ein aufsehenerregendes Urteil in einer solchen Angelegenheit gegeben. Damals wurde dem Inhaber einer VIP-Nummer diese durch einen gefälschten Eigentumswechsel-Antrag entzogen, das Gericht sprach ihm erst in der Berufung die Nummer wieder zu. Die Nummer war zuvor über Ebay verkauft worden.

Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
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