CDs & DVDs für Privatkopie:
Einigung über Abgaben nach 10 Jahren

Seit 2008 gab es in Deutschland keine Einigung über die Höhe der Ur­heberrechtsabgaben, die Hersteller und Importeure von CD- und DVD-Rohlingen zu zahlen haben. Nach einem zehnjährigen Rechtsstreit hat sich die Vereinigung der Hersteller und die Zentralstelle für private Über­spielungsrechte (ZPÜ) auf einen klaren Fahrplan für Zahlungen geeinigt.
Dvd, Cd, Shredder
Dahleshredder

Hersteller und Importeure wissen jetzt, was zu zahlen ist

Firmen wie Hama, Intenso, Maxell, Medion, Panasonic, Philips, Sony, Toshiba oder Verbatim haben sich in Deutschland zum sogenannten Informationskreis Aufnahmemedien (IM) zusammengeschlossen, um mit einer gemeinsamen Stimme mit der zuständigen Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) über zu zahlende Abgaben verhandeln zu können. Wie der IM mitteilt, konnte man jetzt nach knapp zehn Jahren Rechtsstreit eine Einigung über Urheberrechtsabgaben für optische Speichermedien erreichen. Markt für Rohlinge in Deutschland Für einfach beschreibbare CDs führen Hersteller und Importeure ab Januar 2018 demnach 1,25 Cent ab, ist die CD mehrfach beschreibbar werden 2,5 Cent fällig. Bei DVDs richtet sich der Pauschalbetrag nach Beschreibbarkeit und Speicherkapazität und liegt zwischen 2,5 und 10 Cent pro Einheit. Auf welche rückwirkende Abgabe sich die Parteien für die Jahre 2008 bis 2017 geeinigt haben wurde nicht öffentlich gemacht, man habe aber einen "wirtschaftlich vernünftigen Abschluss" erreicht. Laut dem IM-Vorsitzenden Rainald Ludewig wird für alle Beteiligten so endlich "Rechts- und Planungssicherheit" erreicht.

Weitere Verfahren könnten bald zum Abschluss kommen

Dass die Parteien über die Vergütungen verhandeln mussten, ist dem 2. Korb der Urheberrechtsreform zu verdanken, die 2008 alle gesetzlich festgelegten Vergütungssätze aufgehoben und die Festlegung in die Hände der Verwertungsgesellschaften und Wirtschaftsverbände gelegt hatte. Wie die Industrievertreter nach der Einigung über die Abgaben für CD- und DVD-Rohlingen signalisieren, wecke diese Zuversicht, dass auch andere Verfahren "ebenfalls partnerschaftlich" abgeschlossen werden können.

Trotzdem findet der IM auch laute Kritik - vor allem an dem Verfahren, das der Gesetzgeber zur Streitbeilegung vorsieht. Dass eine Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie ein Senat beim Oberlandesgericht München die gesamte Verfahrenslast tragen müssten, sei auch "bei allem guten Willen" nicht effizient möglich.

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