Verdacht auf Kartell für CD- und DVD-Laufwerke
Die EU-Kommission hegt den Verdacht, dass eine Reihe von Herstellern von CD- und DVD-Laufwerken Kartellabsprachen getroffen haben. Mit dreizehn Unternehmen, die innerhalb der EU optische Laufwerke anbieten, wurden von den Vermutungen in Kenntnis gesetzt. Weitergehende Untersuchungen sollen nun Klarheit bringen.
Die Anbieter sollen ihr Verhalten bei Ausschreibungen, die von zwei großen Erstausrüstern, die optische Laufwerke für PCs und Server herstellen, organisiert wurden, untereinander abgestimmt haben. Ein solches Vorgehen würde allerdings gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen, da der Konkurrenzkampf zwischen den Unternehmen so faktisch aufgehoben wird.
Die EU-Kommission vertritt nach eigenen Angaben die vorläufige Auffassung, dass sich die betreffenden Unternehmen mindestens fünf Jahre lang an Angebotsabsprachen beteiligt haben, was einen der schwersten Verstöße gegen die Kartellvorschriften der EU darstellen würde. Sollten die Vorwürfe den Tatsachen entsprechen, könnte dieses Verhalten letztendlich Kunden zum Nachteil gereicht haben, die optische Laufwerke der betreffenden Unternehmen gekauft haben.
Eine Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein wichtiger Verfahrensschritt bei Untersuchungen der EU-Kommission hinsichtlich Kartellverstößen. Mit dieser Mitteilung werden die Beteiligten schriftlich von den Beschwerdepunkten, die gegen sie vorliegen, in Kenntnis gesetzt. Diese können daraufhin die Unterlagen in der Kommissionsakte einsehen, schriftlich Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung beantragen, in der sie vor einem Panel aus Vertretern der EU-Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden ihre Position darlegen.
Die Dauer kartellrechtlicher Ermittlungen variiert je nach Sachlage des spezifischen Falls, der Anzahl der betroffenen Märkte und der beteiligten Unternehmen und deren Kooperationsbereitschaft. Wenn die Beteiligten ihre Verteidigungsrechte wahrgenommen haben und die EU-Kommission letztlich dennoch zu dem Schluss kommt, dass hinreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, können gegen die Kartellmitglieder Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.
Die EU-Kommission vertritt nach eigenen Angaben die vorläufige Auffassung, dass sich die betreffenden Unternehmen mindestens fünf Jahre lang an Angebotsabsprachen beteiligt haben, was einen der schwersten Verstöße gegen die Kartellvorschriften der EU darstellen würde. Sollten die Vorwürfe den Tatsachen entsprechen, könnte dieses Verhalten letztendlich Kunden zum Nachteil gereicht haben, die optische Laufwerke der betreffenden Unternehmen gekauft haben.
Eine Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein wichtiger Verfahrensschritt bei Untersuchungen der EU-Kommission hinsichtlich Kartellverstößen. Mit dieser Mitteilung werden die Beteiligten schriftlich von den Beschwerdepunkten, die gegen sie vorliegen, in Kenntnis gesetzt. Diese können daraufhin die Unterlagen in der Kommissionsakte einsehen, schriftlich Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung beantragen, in der sie vor einem Panel aus Vertretern der EU-Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden ihre Position darlegen.
Die Dauer kartellrechtlicher Ermittlungen variiert je nach Sachlage des spezifischen Falls, der Anzahl der betroffenen Märkte und der beteiligten Unternehmen und deren Kooperationsbereitschaft. Wenn die Beteiligten ihre Verteidigungsrechte wahrgenommen haben und die EU-Kommission letztlich dennoch zu dem Schluss kommt, dass hinreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, können gegen die Kartellmitglieder Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.
Thema:
Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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