Tippfehler bei IP-Adressen:
Kinderporno-Verdacht aus heiterem Himmel
Wie wichtig es ist, dass Polizisten insbesondere bei der Verfolgung von Straftaten nicht nur konsequent sondern auch mit viel Sorgfalt agieren, zeigt ein aktueller Bericht des britischen Beauftragten für die Telekommunikationsüberwachung Stanley Burnton. Immer wieder geraten demnach Unschuldige durch Tippfehler ins Visier der Behörden.
Demnach kommt es immer wieder vor, dass Internet-Nutzer plötzlich zu Verdächtigen werden, weil irgendein Beamter bei der Kriminalpolizei einen Tippfehler beim Abschreiben von IP-Adressen und zugehörigen Informationen gemacht hat. Es sind bereits mehrere Fälle aktenkundig geworden, wo dies bei Ermittlungen aufgrund kinderpornographischer Inhalte geschah - was für die Betroffenen einschneidende Folgen hat.
So schildert Burnton in seinem Bericht laut dem Telegraph beispielsweise einen Fall, bei dem die Ermittler schlicht ein falsches Datum zu einer dynamischen IP-Adresse geschrieben hatten. Es folgte eine Hausdurchsuchung bei einem Unschuldigen, der nun im Verdacht stand, von Minderjährigen über Social Networks sexuelle Gefälligkeiten erpresst zu haben. In einem anderen Verfahren durfte ein Mann über Wochen keinen Kontakt mehr zu seinem kleinen Sohn haben.
Laut dem Bericht des Beauftragten kam es in letzten Jahr in Großbritannien zu 1.101 Fehlern bei Ermittlungen, die Telekommunikationsüberwachungen zur Folge hatten. 29 Fehler seien dabei als schwer einzustufen, hieß es. Sieben Mal kam es gegenüber Unschuldigen zu Festnahmen und/oder Hausdurchsuchungen. Laut Burnton gebe es somit viel mehr Fehler beim Umgang mit IP-Adressen, als akzeptabel sei. Er ermahnte die Behörden hier zu größerer Sorgfalt und auch zur Abkehr vom Glauben, dass IP-Adressen unschlagbare Beweise darstellen würden.
So schildert Burnton in seinem Bericht laut dem Telegraph beispielsweise einen Fall, bei dem die Ermittler schlicht ein falsches Datum zu einer dynamischen IP-Adresse geschrieben hatten. Es folgte eine Hausdurchsuchung bei einem Unschuldigen, der nun im Verdacht stand, von Minderjährigen über Social Networks sexuelle Gefälligkeiten erpresst zu haben. In einem anderen Verfahren durfte ein Mann über Wochen keinen Kontakt mehr zu seinem kleinen Sohn haben.
Folgen sind schwerwiegend
Solche Vorfälle sind meist auch nicht damit aus der Welt, wenn die Beamten ihren Fehler einsehen und die Ermittlungen gegen eine Person fallen lassen. Insbesondere wenn im sozialen Umfeld wie bei Freunden oder Kollegen etwas über die Untersuchungen bekannt wird, bleibt in den meisten Fällen etwas hängen.Laut dem Bericht des Beauftragten kam es in letzten Jahr in Großbritannien zu 1.101 Fehlern bei Ermittlungen, die Telekommunikationsüberwachungen zur Folge hatten. 29 Fehler seien dabei als schwer einzustufen, hieß es. Sieben Mal kam es gegenüber Unschuldigen zu Festnahmen und/oder Hausdurchsuchungen. Laut Burnton gebe es somit viel mehr Fehler beim Umgang mit IP-Adressen, als akzeptabel sei. Er ermahnte die Behörden hier zu größerer Sorgfalt und auch zur Abkehr vom Glauben, dass IP-Adressen unschlagbare Beweise darstellen würden.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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