U+C: Redtube-Abmahnwelle war erst der "Anfang"
Seit kurzem sorgen die Massenabmahnungen der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) für jede Menge Aufregung. Nun meldete sich Abmahnanwalt Thomas Urmann zu Wort und meinte, dass es noch viele Streaming-Abmahnungen dieser Art geben werde. mehr...
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Vielen Dank!
Wenn du dir auf einem Streamportal aktuelle Kinofilme angucken kannst, lädt das Video erst, nachdem DU willentlich auf "play" gedrückt hast. Dass du keine angeblich keine Ahnung hast, was ein neuer Kinofilm ist und was nicht, nimmt dir kein Gericht ab oder du bist wirklich saublöd.
Wikipedia als technischer Ratgeber oder Zeuge vor Gericht :)
Wie kann man mit solchen dreckigen Mitteln bitte auch noch durch kommen?
Die Ausrede mit dem temporären Ordner ist ja wohl die Höhe.
Verdammte Axt hab ich ne Wut im Bauch über diese Aasgeier!
Nach einem Neustart sind diese Dateien aber gelöscht.
Eigendlich müssten die Hersteller ( also die Erzeuger oder besser die Rechteinhaber ) verklagt werden, das selbe Prinzip wie bei jemand der ein W-Lan Netz öffendlich zugänglich macht.
Das verursacher Prinzip.
Nur weil es erstellt hat, ist er schon Schuld an der Misere und muus jedem der es sehen musste Schadenersatz zahlen.
grundsätzlich erst mal Wiederspruch einlegen, schriftlich mit Zustellungsbescheinigung.
Strafanzeige gegen Herrn Urmann wegen des verdachtes des Betruges.
Sollte jeder stellen der so ein Schreiben erhalten hat.
Schließlich muss aufgrund der Menge an Strafanzeigen gegen eine in der BRD ansässige Person ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Das öffentlich Interesse ist dann gegeben.
Sollte sich der ganze Falls als Luftblase entpuppen die Anwaltskanzlei in einer Sammelklage auf Schadenersatz ( je kläger ca. 1500€ zzgl. aller Kosten) verklagen.
Jetzt fängt die Sache an Spass zu machen !
Einziges Manko an dieser Angelegenheit ist die Menge der Strafanzeigen.
Nur hierdurch kann die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse verneinen.
Schließlich wird hier ja nur der Rechtsstaat darauf Aufmerksam gemacht das es sich um eine Straftat ( Betrug ) handeln könnte.
Gibt es etwas schöneres als ein Wütendes Frauchen welches den Weihnachtsbraten an die Wand knallt !
Scha das ich noch keine Abmahnung bekommen habe.
DAS glaube ich nicht. die werden schneller in ihre schranken gewiesen als es ihnen lieb ist. dann kann der liebe herr urmann nach hause gehen, und sich dort einen runter.....laden.
So ist es !
Streaming hin streaming her. Woher soll man denn bei der Vielfalt von Medieninhalten wissen, was gegen das Copyright verstößt und was nicht.
Es kann nicht sein, dass wir User beim ansehen oder hören jeglicher Mediendateien direkt Verklagt werden können. Wenn es soweit kommt, können wir das Internet abschalten !
Rechtsanwalt Daniel Sebastian weist die von der Kanzlei Werdermann/von Rüden erhobenen Vorwürfe gegen ihn in einer Pressemitteilung zurück. Darin heißt es: "Es bestehen keine vertraglichen Beziehungen zwischen meiner Kanzlei und dem Ermittlungsunternehmen itGuards, Inc. Insbesondere werden jegliche Vorwürfe zurückgewiesen, wonach die Datenerhebung durch meine Kanzlei beauftragt oder gar selbst vorgenommen wurde, oder dass meine Kanzlei in diesem Zusammenhang gegen Datenschutzvorschriften verstoßen habe. Die insoweit von der Kanzlei Werdermann/von Rüden in den Raum gestellten Vorwürfe, wie auch die durch diese erstattete Strafanzeige, sind nun ihrerseits Gegenstand von straf-, zivil- und standesrechtlichen Schritten. Strafanzeige gegen die Kanzlei Werdermann/von Rüden ist erstattet."
http://danielsebastian.de/docs/Presseerklaerung_131211.pdf
Gäste sind u.a. Rechtsanwalt Christian Solmecke und ein Whistleblower mit vorgeschaltetem menschlichem Proxy.
Jetzt hören schon mehr als 1.000 Leute zu. Das ist aber auch zu spannend:
Betrugsabsprache zwischen Anwälten und Rechteinhabern; tausende falsch zustellte Abmahnungen, die dann nicht mal zurück genommen worden sind; datenschutzrechtlich skandalöse Abmahnpixel :D ... also echt d'oh ....
Natürlich soll ein einfacher Klick auf eine scheinbar legale Seite nicht zu einer Abmahnung führen, aber ein zweistündiger Aufenthalt auf einer Seite mit dem Stream "Fluch der Karibik" ist wohl relativ eindeutig.
Es wird Zeit das die Leute annehmen, dass das unbezahlte schauen von geschütztem Material nicht in Ordnung ist und verfolgt wird.
Wer hat wie lange einen Porno angesehen ??
Ist es eine Uhrheberechtsverletzung nur weil ich drauf geklickt habe und das Streamen begonnen hat und somit der Temporäre Speicherungsprozess angefangen hat ? ist diese Datei überhaupt Lauffähig auch wenn nur einige sec. aufgespielt wurden ?
Was ist wenn die Datenpakete gepackt sind und im Rahmen der Temporären Verarbeitung auf dem Heim PC zusammen gesetzt werden würden, diese aber vielleicht nicht statfand da der Film schon bekannt war und der Vorgang bereits nach 10 sec. abgebrochen wurde.
Das z.B würde ich als Beschuldigter erst einmal dem Kläger als zu beweisen Auferlegen. Schließlich darf in der BRD niemand verurteilt werden wiel irgend jemand Behauptet. Also musss das erst mal Zweifelsfrei vom Kläger zu beweisen sein.
Das bedeutet das der genaue Ablauf des Streamens ohne die geringste Unterbrechung vom Kläger zu belegen ist.
Ich verstehe nicht das die Beschuldigten ( unschuldig bis zum Urteilsspruch ) nicht mal Ihren Rechtsbeiständen Feuer untern Hintern machen. Nur weil jemand auf einer Internetseite ist macht er sich nicht unbedingt Strafbar und wenn ich etwas begonnen Habe mache ich mich auch nicht unbedingt Strafbar.
Ein Bankräuber der zur Bank fährt dann aber Muffensausen bekommt und wieder nach hause fährt hat noch keine Straftat begangen.
Die Straftat muss zweifelsfrei bewiesen werden.
Wer den Zivielprozess verliert muss alles Zahlen !
Eine Sammelklage mit einem Rechtsanwalt senkt die Kosten aller Beteiligten erheblich.
Wenn die tatsächlichen Schädigungen endlich mal von gerichten zugrunde gelegt werden dann bleiben ja beklagten ja nur 3,10€ für das ausleihen einer DVD.
Tja und da kann son Recht-Verdreher dann nicht mal Klage einreichen.
Wer verbrechen begeht sollte gefasst und dafür auch bestraft werden alles so wie es richtig ist.
Aber wer ist hier der Verbrecher ?
Es ist die Staatsanwaltschaft gefragt, hier was zu unternehmen.
Dieses Abmahnverfahren, das ja auch auf andere Gebiete ausgeweitet wird, müßte neu geregelt werden.
Jeder kann jeden abmahnen lassen. Kosten 250,-- oder man läßt es auf ein Gerichtsverfahren ankommen (mind. 2000,--)
Also schafft wieder Vertrauen in den Beruf des Rechtsanwaltes und entzieht diesen Verbrechern die Zulassung.