Familienzwist war Grund für Angriff auf Bundespolizei
Ein Angriff auf Server der Bundespolizei Mitte letzten Jahres geht offenbar auf ein kompliziertes Vater-Tochter-Verhältnis zurück. Kölner Fahnder ermitteln derzeit gegen einen hohen Beamten der Bundespolizei aus Frankfurt am Main, berichtet das ... mehr...
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§ 29 Abs. 1 HSOG:
Der betroffenen Person ist auf Antrag gebührenfrei Auskunft zu erteilen über
1. die zu ihrer Person gespeicherten Daten,
2. die Herkunft der Daten und die Empfängerinnen oder die Empfänger von Übermittlungen, soweit dies festgehalten ist,
3. den Zweck und die Rechtsgrundlage der Speicherung und sonstigen Verarbeitung.
In jedem Bundesland kann Auskunft beantragt werden.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen. UND nochmal BGB:§ 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an. (3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist. SOMIT: Eltern haben gesetzlich sehr weitgehende Rechte gemäß Gesetzeslage! Also zu Dir: "...Bitte vielleicht einfach vorher mal ein wenig mit den rechtlichen Grundlagen der der Rechtsprechung zu dem Thema auseinandersetzen..." !
Ist ja echt unglaublich , ist 1:1 kopiert xd.
Danke für die Aufklärung.