Weiteres Streamingportal nicht erreichbar (Update)
Nachdem in der letzten Woche das bekannte Streamingportal kino.to nach einer Ermittlungsaktion vom Netz genommen wurde, ist mit movie2k.to nun ein weiteres Angebot nicht mehr erreichbar. Über die Gründe herrscht derzeit noch Unklarheit. mehr...
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Dank den vielen Millionen Internetnutzer die überhaupt keinen schimmer haben was sie alles mit ihrem Rechner anrichten können gibt es überhaupt diese ddos Attacken. Nur weil man sehr schnell ein paar tausend Rechner mit simpelsten Methoden Infizieren kann hat mitlerweile jedes zweite Kiddy ein eigenes Botnet und die meisten wissen damit nichts anzufangen ausser ein paar unbeliebte Pages zu DDosen.
Ich bin immer noch dafür dass man regelmässig Prüfungen Absolvieren muss, um das Internet nutzen zu dürfen xD
dann warte mal die nächsten Jahre ab.;)
moralapostel ?
Sie sagen ja auch im TV, dass man den Ort der "Täter" (Irgendein Fall) schon kennt und bald stümen würde..(Vorwarnung für die Täter)
Außerdem, jeder der Kino.to genutzt hat, der weiß auch ohne winfuture wo es alternativen gibt.;) Let me google that for you
(Ich wünschte es wäre so :D), mir geht in letzter Zeit nur diese (das ist allgemein gehalten, zielt also nicht auf dich ab) ich-will-ALLES-haben-aber-kosten-darf-es-NICHTS Mentalität auf den Sack. Aber ich meine das war schon immer so, die einen haben Geld, die anderen nicht. Aber wie gesagt, das gibt noch lange nicht das Recht sich Gegenstände die man sich nicht leisten kann, illegal zu besorgen. Bzgl des Vorladens des Videos würde ich abwarten, ich hab irgendwie im Gefühl dass da bald was neues kommt :(
Der wiederum aber Gesetzlich in Deutschland nicht als der Download angesehen wird, der Strafbar ist..auch, wenn die es alle gerne so hätten und es so ausehen lassen. Es ist eine WEISZONE und keine GRAUZONE
Nicht nur die reisserischen Überschriften lesen, sondern auch die Urteile durchlesen. Wäre ein Download strafbar, so wäre jegliche Aktivität im Internet strafbar. Jeder Browser führt nämlich permanent Downloads aus (Cache). Alles was man beim Surfen auf dem Bildschirm sieht, ist gleichzeitig auch im Cache auf der Festplatte (je nach Einstellung temporär oder dauerhaft). Und da ist mit Sicherheit früher oder später (ungewollt) urheberrechtliches Material dabei.
Und was nun?
Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend
sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen... d.h. in diesem Fall, da der Zwischenspeicher eine flüchtige Vervielfältigung ist, ist es nicht rechtens ist diesen als strafbaren Download/Vervielfältigung anzusehen..
Also ich lasse mich gerne für die Nutzung bezahlen.
Stimmt, inzwischen dürfte die Seite nun wirklich jeder kennen.
Imho aber FAIL von den Behörden das sie eine Seite flachlegen und andere Seiten ignorieren. Brechen die ned die gleichen Gesetze? <_<
jede ehmalige User von Kino.to abbekommen. Das da da überhaupt
keine Angst herrscht?? Ist wirklich lobenswert. Kann man eigentlich nur
noch sagen, viel Glück