Schwerin: Mega-Strafe für Livestream-Mitschnitte des Stadtrats
Wer den Livestream der Stadtvertretung von Schwerin mitschneidet und Ausschnitte davon online stellt, muss mit einer saftigen Geldstrafe von 250.000 Euro rechnen. Die hinter der Strafandrohung stehenden Stadtvertreter begründen dies damit, dass dadurch die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen verletzt würden.
Über den kuriosen Beschluss der Stadtvertretung von Ende Juni hatte zuerst Netzpolitik.org berichtet. Demnach biete die Stadt Schwerin bereits seit eigenen Jahren einen Livestream ihrer Stadtratssitzungen an, um das öffentliche Interesse an der Kommunalpolitik zu steigern. Die Mehrzahl der Abgeordneten der Stadtvertretung wehrt sich allerdings gegen ein Videoarchiv der Sitzungen und will auch nicht, dass Aufnahmen aus dem Livestream auf YouTube oder anderen Videoplattformen erscheinen.
Die Fraktion Unabhängiger Bürger hat zu dem Thema extra eine Pressemitteilung herausgegeben, in der es heißt: "Wir wollen nicht, dass sich einzelne Mitglieder der Stadtvertretung in der Debatte zurückhalten, weil sie befürchten, manipulativ zusammengeschnittene Teile von eigenen Redebeträgen im Internet dauerhaft wiederzufinden." Dass Unbekannte den Livestream illegal aufzeichneten und ganz oder teilweise ins Internet stellten, ginge ihnen zu weit.
Die Fraktion Unabhängiger Bürger hat zu dem Thema extra eine Pressemitteilung herausgegeben, in der es heißt: "Wir wollen nicht, dass sich einzelne Mitglieder der Stadtvertretung in der Debatte zurückhalten, weil sie befürchten, manipulativ zusammengeschnittene Teile von eigenen Redebeträgen im Internet dauerhaft wiederzufinden." Dass Unbekannte den Livestream illegal aufzeichneten und ganz oder teilweise ins Internet stellten, ginge ihnen zu weit.
Livestream teilen verboten
Im Beschluss vom 26. Juni stellt die Stadtverwaltung deshalb ausdrücklich fest, dass keine weitere Datenverarbeitung des Livestreams erfolgen dürfe. Silvio Horn, Fraktionsvorsitzender der Unabhängigen Bürger, weist in der Pressemitteilung auch auf den rechtlichen Unterschied zwischen Stadtvertretungen und Berufsparlamenten hin. Demnach säßen in Gemeinderäten ehrenamtliche Stadtvertreter, welche nach Feierabend zu Beratungen zusammenkämen. Durch öffentlich einsehbare Aufnahmen bestünde die Gefahr, dass sich einzelne Mitglieder der Stadtvertretung bei Debatten zurückhalten würden.Schwierige Durchsetzung
Wie die Stadtvertreter ihr Recht bei Zuwiderhandlung durchsetzen wollen, ist nicht bekannt. Schließlich ist das anonyme Publizieren auf YouTube und Co. technisch gesehen kein Problem. Horn räumte auch ein, dass man das Mitschneiden der Sitzungen technisch nicht verhindern könne. Die Stadtvertreter hätten aber die Unterstützung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aus Mecklenburg-Vorpommern. Wie erfolgreich die Initiative der Stadträte ist, bleibt aber dennoch abzuwarten. Bei sehr kontroversen Themen in Schwerin juckt manchem Bürger sicherlich der Finger, um bestimmte Aussagen von Einzelpersonen festzuhalten und anonym im Netz zu teilen.
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