Bedeutende EU-Entscheidung:
Vorkonfigurierte Kodi-Boxen sind illegal
Mediaboxen, die vollständig mit Software und auch Plugins zu illegalen Portalen bestückt sind, stehen bereits seit einer Weile im Fokus der Content-Industrie. Denn damit bekommt man "out of the box" auch einen Zugang zu Portalen mit urheberrechtlich geschützten Videoinhalten. Ein EU-Gericht hat nun entschieden, dass solche Hardware-Lösungen illegal sind.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein Urteil veröffentlicht, das nachhaltige Auswirkungen auf Multimedia-Boxen und deren Anbieter haben könnte. Denn der EuGH hat entschieden, dass derart vorkonfigurierte Hardware einen Verstoß gegen Urheberrechtsgesetze darstellt. Geklagt hatte die niederländische Branchenvereinigung BREIN, diese ist gerichtlich gegen die Seite Filmspeler.nl vorgegangen.
BREIN hatte das Ein-Mann-Unternehmen im Jahr 2015 verklagt, Jack Frederik Wullems, Besitzer von Filmspeler, hatte hingegen argumentiert, dass er nicht direkt für Erweiterungen verantwortlich ist, die auch anderswo verfügbar sind bzw. von anderen erstellt werden. Die niederländischen Gerichte haben den Fall an den Europäischen Gerichtshof weitergereicht und dieser hat sich nun dazu geäußert.
Das EuGH hat sich der Argumentation der Kläger angeschlossen und laut TorrentFreak geurteilt, dass Filmspeler sehr wohl dafür verantwortlich ist. Demnach habe Wullems den Kunden die nicht einfache Arbeit der Installation dieser Erweiterungen abgenommen. Das gehe über den alleinigen Verkauf der Hardware hinaus, denn für den normalen Kunden ist es auch gar nicht so einfach, die häufig wechselnden Anbieter illegaler Inhalte selbst zu identifizieren.
Download Kodi (ehemals XBMC) - Media-Center-Software
Kodi-Basis
Filmspieler verkauft seit Jahren diverse Mediaplayer, die auf Kodi basieren. Kodi ist an sich völlig legal, die Tatsache, dass es sich hierbei um eine Open-Source-Software handelt, macht es aber Dritten sehr einfach, alle nur denkbaren Erweiterungen dafür zu entwickeln und anzubieten. Wenn man Kodi zur Grundlage einer Set-Top-Box macht und sie einschließlich von Plug-Ins zu illegalen Streaming-Seiten verkauft, dann bekommt der Käufer eine Hardware, die ihm urheberrechtlich geschützte Inhalte quasi frei Haus liefert und das, ohne dass er selbst etwas tun muss.BREIN hatte das Ein-Mann-Unternehmen im Jahr 2015 verklagt, Jack Frederik Wullems, Besitzer von Filmspeler, hatte hingegen argumentiert, dass er nicht direkt für Erweiterungen verantwortlich ist, die auch anderswo verfügbar sind bzw. von anderen erstellt werden. Die niederländischen Gerichte haben den Fall an den Europäischen Gerichtshof weitergereicht und dieser hat sich nun dazu geäußert.
Das EuGH hat sich der Argumentation der Kläger angeschlossen und laut TorrentFreak geurteilt, dass Filmspeler sehr wohl dafür verantwortlich ist. Demnach habe Wullems den Kunden die nicht einfache Arbeit der Installation dieser Erweiterungen abgenommen. Das gehe über den alleinigen Verkauf der Hardware hinaus, denn für den normalen Kunden ist es auch gar nicht so einfach, die häufig wechselnden Anbieter illegaler Inhalte selbst zu identifizieren.
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