Gesetz gegen Hasskommentare:
Netzpolitiker äußern nun massiv Kritik

Der Entwurf für ein Gesetz gegen Hasskommentare wird immer stärker kritisiert. Nun werden die Vorschläge von Justizminister Heiko Maas auch durch Einwände aus den eigenen Reihen angezweifelt. Die Zeit für die Verabschiedung wird zudem von Tag zu Tag immer knapper.
Gesetz, Recht, Paragraph
Trotz der bislang massiven Kritik an den Plänen hatte das Bundeskabinett am 5. April einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der gegen Hasskommentare und Falschmeldungen wirksam werden soll. Laut dem Spiegel kommen jetzt auch in den eigenen Reihen Bedenken auf: Netzpolitiker der CDU und SPD kritisieren unter anderem, dass die Betreiber der sozialen Netzwerke selbst entscheiden dürfen, welche Inhalte entfernt werden. Dies solle stattdessen über eine staatliche Institution erfolgen. Da zudem geplant ist, die Namen der Verfasser von hasserfüllten Kommentaren auf Anfrage öffentlich herauszugeben, wird auf einen möglichen Missbrauch hingewiesen. Die Auskunft solle der SPD-Politikerin Eva Högl zufolge lediglich einem Richter vorbehalten bleiben.

Gesetz sieht hohe Geldstrafen vor

Im Wesentlichen behandelt der Gesetzentwurf das Verbreiten von sogenannten Hasskommentaren und absichtlich gefälschten Nachrichten durch soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter. Bestimmte Inhalte muss der Betreiber innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung der jeweiligen Nachricht löschen. Hierzu zählen offensichtlich strafbare Inhalte wie beispielsweise Beleidigungen, Bedrohungen und Volksverhetzung. Andere Inhalte, die im Gesetzentwurf nicht näher spezifiziert wurden, müssen erst innerhalb von sieben Tagen entfernt werden.

Verstößt ein Betreiber gegen das Gesetz, müssen die hierfür verantwortlichen Mitarbeiter eine Geldstrafe von bis zu fünf Millionen Euro entrichten. Das Unternehmen selbst kann mit einem Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro bestraft werden. Die übrige Zeit für die Verabschiedung des Gesetzes wird allerdings jeden Tag knapper: Damit das Gesetz noch vor der Bundestagswahl im September in Kraft treten kann, muss die Verabschiedung durch den Bundestag bis spätestens Ende Juni erfolgen.
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