Warner zahlte YouTube-Stars tausende Dollar für positive Spiele-Tests
Laut der Kommission schloss Warner mit den YouTubern, die auch gern als "Online-Influencer" bezeichnet werden, Werbeverträge und verlangte (PDF), dass sie in ihren Videos "eine positive Einstellung" zu "Shadow of Mordor" an den Tag legen und "keine negative Meinung kommunizieren" sollten.
Außerdem untersagten die Verträge, dass die YouTube-Stars keine "möglicherweise bestehenden Fehler oder Defekte" zeigen sollten. Festgelegt wurde auch, dass die von den als Werbefiguren tätigen Online-Prominenten veröffentlichten Videos auf Twitter, Facebook und anderen Social-Media-Kanälen beworben werden sollten. Im Grunde wäre dies alles aber nicht so problematisch gewesen, wenn die Videos ordnungsgemäß als Werbung gekennzeichnet worden wären.
Der Hauptvorwurf der FTC beruhte darauf, dass die Videos zwar werbender Natur waren, aber darin nie darauf hingewiesen wurde, dass die YouTube-Stars dafür Geld erhielten. In einigen Fällen wurde noch nicht einmal in der ohnhin nur nach einem weiteren Klick voll sichtbaren Video-Beschreibung auf das Sponsoring durch Warner Bros. hingewiesen. Immerhin hatte Warner dies in seinen Verträgen vorgeschrieben.
Zu den von Warner bezahlten YouTubern gehörte unter anderem auch der Schwede Felix Kjellberg, besser bekannt als PewDiePie und Betreiber des weltweit populärsten YouTube-Kanals mit mehr als 46 Millionen Abonnenten. Auch in seinem Fall war die Kennzeichnung als gesponserter Inhalt nur beim Öffnen der vollständigen Beschreibung des Videos zu sehen - ein Hinweis im Video selbst fehlte hingegen.
Für Warner Bros. hat die Einigung mit der FTC keine schwerwiegenden Folgen. Statt einer Strafzahlung oder ähnlichem muss das Unternehmen nur für die Zukunft garantieren, dass man bei der Arbeit mit Influencern eine eindeutige und und klare Kennzeichnung von werbenden Inhalten sicherstellt und darüber aufklärt, dass sie Geld von Warner kassieren. Dabei muss Warner Bros. künftig auch prüfen, ob diese Vorgaben eingehalten werden und im Fall des Falles die Zahlung stoppen, wenn keine ordnungsgemäße Kennzeichnung als Werbung erfolgt.
Bei den Ermittlungen der amerikanischen Federal Trade Commission (FTC) ging es um eine von Warner Bros. gestartete Promotionkampagne für das Spiel "Middle Earth: Shadow of Mordor". Außerdem untersagten die Verträge, dass die YouTube-Stars keine "möglicherweise bestehenden Fehler oder Defekte" zeigen sollten. Festgelegt wurde auch, dass die von den als Werbefiguren tätigen Online-Prominenten veröffentlichten Videos auf Twitter, Facebook und anderen Social-Media-Kanälen beworben werden sollten. Im Grunde wäre dies alles aber nicht so problematisch gewesen, wenn die Videos ordnungsgemäß als Werbung gekennzeichnet worden wären.
Der Hauptvorwurf der FTC beruhte darauf, dass die Videos zwar werbender Natur waren, aber darin nie darauf hingewiesen wurde, dass die YouTube-Stars dafür Geld erhielten. In einigen Fällen wurde noch nicht einmal in der ohnhin nur nach einem weiteren Klick voll sichtbaren Video-Beschreibung auf das Sponsoring durch Warner Bros. hingewiesen. Immerhin hatte Warner dies in seinen Verträgen vorgeschrieben.
Zu den von Warner bezahlten YouTubern gehörte unter anderem auch der Schwede Felix Kjellberg, besser bekannt als PewDiePie und Betreiber des weltweit populärsten YouTube-Kanals mit mehr als 46 Millionen Abonnenten. Auch in seinem Fall war die Kennzeichnung als gesponserter Inhalt nur beim Öffnen der vollständigen Beschreibung des Videos zu sehen - ein Hinweis im Video selbst fehlte hingegen.
Für Warner Bros. hat die Einigung mit der FTC keine schwerwiegenden Folgen. Statt einer Strafzahlung oder ähnlichem muss das Unternehmen nur für die Zukunft garantieren, dass man bei der Arbeit mit Influencern eine eindeutige und und klare Kennzeichnung von werbenden Inhalten sicherstellt und darüber aufklärt, dass sie Geld von Warner kassieren. Dabei muss Warner Bros. künftig auch prüfen, ob diese Vorgaben eingehalten werden und im Fall des Falles die Zahlung stoppen, wenn keine ordnungsgemäße Kennzeichnung als Werbung erfolgt.
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