EU setzt Fernsehen im 700-MHz-Band ein Ende und macht es für 5G frei
Der Umbau des Luftraums für die veränderten Bedürfnisse des Internet-Zeitalters ist in Europa wieder einen Schritt vorangekommen. Der terrestrischen Ausstrahlung von Fernsehprogrammen wird das 700-Megahertz-Band weggenommen und dem Mobilfunk zur Verfügung gestellt.
Der Rat der Europäischen Union hat sich auf einen gemeinsamen Beschluss verständigt, wonach das Frequenzspektrum europaweit umgewidmet werden soll. Bis zum Jahr 2020 soll das 700-Megahertz-Band demnach für die Nutzung durch mobile Breitband-Dienste nutzbar gemacht werden. Rundfunkdienste, die im Bereich unter 700 Megahertz arbeiten, erhalten im Gegenzug Bestandsschutz bis 2030.
Von dem aktuellen Beschluss betroffen sind die Frequenzen von 694 bis 790 Megahertz. Der Rat sieht hier aber auch Ausnahmen vor, falls gute Gründe dafür sprechen, mit der Neuvergabe der Frequenzen noch zu warten. Diese können beispielsweise in ungelösten funktechnische Störungen oder Problemen bei der grenzüberschreitenden Koordinierung liegen. Für diesen Fall kann die Frist um maximal zwei Jahre verlängert werden.
Der Bereich von 470 bis 694 Megahertz soll hingegen weiterhin für die bisherigen Nutzungsformen verfügbar gehalten werden. Neben dem Fernsehen sind hier zum Teil auch drahtlose Mikrofone angesiedelt. Allerdings will der Rat den Mitgliedsstaaten zumindest freistellen, die Frequenzen unter dem 700-Megahertz-Band auch anderen Nutzungen zuzuführen. Werden einige von ihnen nicht mehr benötigt, können sie ebenfalls der Breitband-Versorgung zugeschlagen werden.
Hierzulande hatte man der Entscheidung auf EU-Ebene bereits vorgegriffen und Frequenzen im 700-Megahertz-Band schon für den Mobilfunk lizenziert. Denn die fraglichen Spektren werden durch die Umstellung auf die digitale TV-Übertragung ohnehin bald frei und sind dann nicht einige Jahre ungenutzt. Die Mobilfunker hatten großes Interesse an den zusätzlichen Frequenzen, da sie diese für den in einigen Jahren startenden Aufbau von 5G-Infrastrukturen benötigen.
Von dem aktuellen Beschluss betroffen sind die Frequenzen von 694 bis 790 Megahertz. Der Rat sieht hier aber auch Ausnahmen vor, falls gute Gründe dafür sprechen, mit der Neuvergabe der Frequenzen noch zu warten. Diese können beispielsweise in ungelösten funktechnische Störungen oder Problemen bei der grenzüberschreitenden Koordinierung liegen. Für diesen Fall kann die Frist um maximal zwei Jahre verlängert werden.
Der Bereich von 470 bis 694 Megahertz soll hingegen weiterhin für die bisherigen Nutzungsformen verfügbar gehalten werden. Neben dem Fernsehen sind hier zum Teil auch drahtlose Mikrofone angesiedelt. Allerdings will der Rat den Mitgliedsstaaten zumindest freistellen, die Frequenzen unter dem 700-Megahertz-Band auch anderen Nutzungen zuzuführen. Werden einige von ihnen nicht mehr benötigt, können sie ebenfalls der Breitband-Versorgung zugeschlagen werden.
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Christian Kahle
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