Leistungsschutzrecht: Verlage wollen bis zu 11% vom Google-Umsatz
Die an der Firma VG Media zusammengeschlossenen Presseverlage versuchen weiterhin, den Suchmaschinenbetreiber Google dazu zu bringen, sie an seinen Umsätzen zu beteiligen. Erstmals nannten Vertreter der Branche dabei auch konkrete Zahlen - die auf unbeteiligter Seite aber Stirnrunzeln verursachen.
Die Lobbyarbeit mehrerer großer Verlage hatte sich scheinbar ausgezahlt. Der Bundestag verabschiedete ein gesetzlich verbrieftes Leistungsschutzrecht, das Google und andere Anbieter von Online-Diensten verpflichten sollte, sich Nutzungsrechte auch für kürzeste Anrisse von Presseerzeugnissen einzuholen. Das Problem besteht allerdings darin, dass die Internet-Firmen dabei nicht mitspielen wollen.
Verschiedene kleinere Anbieter von Suchmaschinen warfen die großen Verlage kurzerhand komplett aus ihrem Index. Und als Google damit begann, die Listungen der an der VG Media beteiligten Verlage zusammenzukürzen, um nicht in Zahlungsverpflichtungen zu kommen, wurde dem Konzern das Nutzungsrecht erst einmal gratis eingeräumt. Parallel erhoben die Verlage aber Klage und wollen auch rückwirkend Geld einfordern.
Und der Betrag wäre nicht gerade gering, wie die Neue Presse berichtet. Diese zitiert VG-Media-Geschäftsführer Markus Runde, wonach man hier mit dem pauschalen Regelvergütungssatz für Verwertungsgesellschaften kalkuliere. Dieser liegt bei 10 Prozent des Umsatzes und bei der digitalen Verwertung kommt sogar noch ein Prozent hinzu. Entsprechend wolle man "11 Prozent aller Umsätze, die Google in Deutschland mit dem Betrieb der Suchmaschine erzielt", so Runde. Da die VG Media aber nicht alle deutschen Presseverlage repräsentiert, sondern nur jene, die etwa die Hälfte der gesamten Reichweite ausmachen, werde man sich erst einmal auf 6 Prozent beschränken. Dabei legt man einen selbst ausgerechneten Deutschland-Umsatz Googles zugrunde, der zwischen 3 Milliarden und 5,8 Milliarden Euro liegen soll.
Voraussichtlich im Juli könnte es hier eine erste Entscheidung des Gerichtes geben. Der Rechtsanwalt Thomas Stadler sieht die Forderungen allerdings als ziemlich unrealistisch an. Denn das Leistungsschutzrecht bezieht sich in erster Linie auf Aggregatoren-Dienste wie Google News, mit dem der Konzern im Grunde gar keinen Umsatz macht. Ob auch die Ergebnislisten der Web-Suchmaschine betroffen sind, ist noch gar nicht geklärt.
"Die VG Media versucht ganz im Gegenteil gerade die üblichen Ergebnislisten von Suchmaschinen, die der Gesetzgeber ausdrücklich ausnehmen wollte, als vergütungspflichtig darzustellen. Die Verlage versuchen ihr Leistungsschutzrecht also mit einer mehr als fragwürdigen Gesetzesauslegung durchzusetzen", kommentierte Stadler.
Zum Thema: Leistungsschutzrecht: Google News wird in Spanien abgeschaltet
Verschiedene kleinere Anbieter von Suchmaschinen warfen die großen Verlage kurzerhand komplett aus ihrem Index. Und als Google damit begann, die Listungen der an der VG Media beteiligten Verlage zusammenzukürzen, um nicht in Zahlungsverpflichtungen zu kommen, wurde dem Konzern das Nutzungsrecht erst einmal gratis eingeräumt. Parallel erhoben die Verlage aber Klage und wollen auch rückwirkend Geld einfordern.
Und der Betrag wäre nicht gerade gering, wie die Neue Presse berichtet. Diese zitiert VG-Media-Geschäftsführer Markus Runde, wonach man hier mit dem pauschalen Regelvergütungssatz für Verwertungsgesellschaften kalkuliere. Dieser liegt bei 10 Prozent des Umsatzes und bei der digitalen Verwertung kommt sogar noch ein Prozent hinzu. Entsprechend wolle man "11 Prozent aller Umsätze, die Google in Deutschland mit dem Betrieb der Suchmaschine erzielt", so Runde. Da die VG Media aber nicht alle deutschen Presseverlage repräsentiert, sondern nur jene, die etwa die Hälfte der gesamten Reichweite ausmachen, werde man sich erst einmal auf 6 Prozent beschränken. Dabei legt man einen selbst ausgerechneten Deutschland-Umsatz Googles zugrunde, der zwischen 3 Milliarden und 5,8 Milliarden Euro liegen soll.
Voraussichtlich im Juli könnte es hier eine erste Entscheidung des Gerichtes geben. Der Rechtsanwalt Thomas Stadler sieht die Forderungen allerdings als ziemlich unrealistisch an. Denn das Leistungsschutzrecht bezieht sich in erster Linie auf Aggregatoren-Dienste wie Google News, mit dem der Konzern im Grunde gar keinen Umsatz macht. Ob auch die Ergebnislisten der Web-Suchmaschine betroffen sind, ist noch gar nicht geklärt.
"Die VG Media versucht ganz im Gegenteil gerade die üblichen Ergebnislisten von Suchmaschinen, die der Gesetzgeber ausdrücklich ausnehmen wollte, als vergütungspflichtig darzustellen. Die Verlage versuchen ihr Leistungsschutzrecht also mit einer mehr als fragwürdigen Gesetzesauslegung durchzusetzen", kommentierte Stadler.
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