EuGH: Flugpreise müssen bei Online-Portalen stets komplett sein

Versteckte Kosten bei Portalen, über die Flugreisen verkauft werden, dürften nun der Vergangenheit angehören. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt klargestellt, dass dem Verbraucher von Anfang an der endgültige Preis aller angezeigten Flüge angezeigt werden muss.
Flugzeug, Boeing 787, Dreamliner, Qatar Air
Boeing Italia
Lange haben die Anbieter die Nutzer mit vermeintlich günstigen Preisen gelockt. Im Zuge des Bestellvorgangs wurde die Rechnungssumme dann aber immer höher, weil Steuern und verschiedene Gebühren erst nach und nach aufgeschlagen wurden. Das machte es aber nicht nur schwer, überhaupt zu erkennen, welche Kosten auf den Verbraucher zukommen, sondern auch die Flüge verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen.

Laut den EuGH-Richtern war dies ein klarer Verstoß gegen die Pflicht zur Preistransparenz. Die endgültigen Kosten müssen demnach von Anfang an angezeigt werden - und dies nicht nur für einen ausgewählten Flug, sondern für alle auf einem Reiseportal angezeigten Angebote - denn letztlich ermöglicht nur dies einen Vergleich.

Die Entscheidung des EuGH geht auf eine Klage des deutschen Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) zurück, der sich in den letzten Jahren durch die Instanzen zog. Der Gegner war die Billig-Fluggesellschaft Air Berlin. Bei dieser hat man inzwischen aber bereits gehandelt und die Angebotsseiten so umgestellt, dass alle Aufschläge auf den eigentlichen Flugpreis zu Beginn gleich mit in den angezeigten Preis einberechnet werden.

Die Pflicht zur Anzeige des Gesamtpreises ist inzwischen auch durch eine EU-Verordnung geregelt. In Brüssel hat man dabei auch klargestellt, dass neben dem Flug keine Extras bereits in das Angebot integriert werden dürfen. So sind Hotelübernachtungen, Mietwagen und Versicherungen so in das Angebot einzubinden, dass der Kunde diese extra auswählen muss, wenn er sie haben möchte. Hier gab es in der Vergangenheit mehrfach Versuche, dem Verbraucher solche Dienstleistungen mit unterzuschieben.
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