Verbraucherschutz geht erfolgreich gegen Telekom-Werbung vor
Verbraucherschützer haben die Deutsche Telekom dazu gebracht, eine Unterlassungserklärung abzugeben, nachdem das Unternehmen wegen irreführender Werbung abgemahnt wurde. In der Sache ging es um einen Mobilfunk-Tarif, mit dem Jugendliche angelockt werden sollten.
Die Telekom Deutschland bewarb das Angebot auf ihrer Webseite mit einer "kostenlosen Elternrufnummer". Allerdings machte das Unternehmen dabei nicht deutlich, dass Anrufe bei der fraglichen Nummer nicht komplett gratis sind, sondern dies nur für die ersten 30 Sekunden gilt und bei vielen Gesprächen damit durchaus Gebühren anfallen dürften.
Über diese Tatsache wurde von der Telekom nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erst in einem Fließtext informiert, der über einen weiterführenden Link erreichbar war. Dies genügte nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht, um die Werbeaussagen auf der ersten Seite gegenüber dem Kunden ausreichend zu relativieren.
"Was als kostenfrei beworben wird, muss auch tatsächlich kostenfrei sein", kritisierte Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Verhalten der Telekom. Die Organisation ging mit einer Abmahnung wegen irreführender Werbung gegen die Telekom vor, die sich daraufhin mit einer Unterlassungserklärung verpflichtete, diese Irreführung künftig zu unterlassen. Die fragliche Werbung wurde inzwischen in der bisherigen Form von der Webseite entfernt.
Über diese Tatsache wurde von der Telekom nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erst in einem Fließtext informiert, der über einen weiterführenden Link erreichbar war. Dies genügte nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht, um die Werbeaussagen auf der ersten Seite gegenüber dem Kunden ausreichend zu relativieren.
"Was als kostenfrei beworben wird, muss auch tatsächlich kostenfrei sein", kritisierte Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Verhalten der Telekom. Die Organisation ging mit einer Abmahnung wegen irreführender Werbung gegen die Telekom vor, die sich daraufhin mit einer Unterlassungserklärung verpflichtete, diese Irreführung künftig zu unterlassen. Die fragliche Werbung wurde inzwischen in der bisherigen Form von der Webseite entfernt.
Kein Einzelfall
Bei der Auseinandersetzung mit der Telekom handelt es sich keineswegs um einen Einzelfall. Irreführende Werbung ist zwar gesetzlich eindeutig verboten. Regelmäßig melden sich aber Betroffene bei der Verbraucherzentrale, die einen Vertrag unter falschen Voraussetzungen abgeschlossen haben. "Gegen solche falschen Werbeversprechen gehen wir regelmäßig mit Abmahnungen und wenn es sein muss auch gerichtlich vor", so Richter.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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