Immer größere Datenflut:
Justiz bei Beweissuche vor dem Kollaps

Die ständig steigende Datenflut in den Netzen macht zunehmend auch der Justiz und der Polizei zu schaffen. Die Staatsanwaltschaften sind bereits überlastet, was in noch stärkerem Maße für jene Beamten gilt, die Beweise aus beschlagnahmten Daten herausfiltern.
Internet, Sperre, Schere
n.a.
Eigentlich sollte vom letzten Treffen der Generalstaatsanwälte in Görlitz nichts nach Außen dringen. Das ist in den heutigen Zeiten aber bekanntermaßen schwierig. So erhielt nun der Fernsehsender MDR ein Papier, in dem die Verantwortlichen Alarm schlagen. Die Überlastung ist überall zu spüren, in Sachsen, Hessen, Niedersachsen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen sei die Lage aber besonders angespannt.

Land unter

"Das Wasser steht nicht mehr nur bis zur Oberkante, sondern schon längst einen Meter drüber", sagte ein Polizist dem Sender. Früher hatten es die Beamten nach Durchsuchungen mit der Auswertung einiger Kisten an Aktenordnern und Papieren zu tun. Heute müssen sie zusätzlich Festplatten, USB-Sticks, optische Medien und Mobilgeräte nach Hinweisen durchforsten - und die Datenmengen auf den Geräten werden immer größer.

Als Beispiel wird die Situation in Brandenburg aufgeführt. Binnen der letzten fünf Jahre habe sich die Datenmenge, die ausgewertet werden muss, verdoppelt. Mehr als 450 Terabyte sind es inzwischen jährlich. Und besser wird die Lage nicht, nun wo auch noch die Informationen auf den Mobilgeräten sprunghaft mehr werden. Die IT-Expertengruppen benötigen so zum Teil über neun Monate, bevor sie den Ermittlern in Strafverfahren mitteilen können, ob auf den beschlagnahmten Datenträgern Beweise zu finden waren.

Und gerade dieser Wert ist ein Problem. Rechtlich sieht die Situation so aus, dass die Beschuldigten ihre Geräte nach spätestens neun Monaten zurückbekommen müssen - ob sie nun ausgewertet wurden oder nicht. In mehreren Fällen sind Verfahren so schon gar nicht mehr zustande gekommen. Daher klammern sich Staatsanwaltschaften teils schon an einen Notbehelf: Es wird nur so viel ausgewertet, bis Belege für eine Anschuldigung vorliegen, der Rest bleibt liegen - auch wenn dadurch vielleicht weitere, teils sogar schwerere Straftaten übersehen werden. So kann es beispielsweise geschehen, dass eine Person wegen des Besitzes von Kinderpornographie vor Gericht kommt, aber nie jemand den Rechner darauf untersucht hat, ob vielleicht auch per Chat Kontakt zu Minderjährigen aufgebaut wurde, um diese zu missbrauchen.
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