Verbot für irreführenden TV-Werbespot für Vodafone-Allnet-Flat
Die Wettbewerbszentrale hat sich mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Ausstrahlung eines Vodafone-Werbespots für einen Allnet-Flat-Tarif vor Gericht durchgesetzt. Vodafone hatte in dem Spot mit einer irreführenden Aussage für einen Zusatztarif geworben.
"Jetzt für alle Vodafone-Kunden die Allnet-Flat schon ab 19,99 € im Monat,..." hieß es in dem fraglichen Werbespot. Dabei ließ der Anbieter einige Details bewusst weg, sodass es auf eine Irreführung der Kunden hinaus lief, unterstreicht die Wettbewerbszentrale in einer Pressemeldung zum erwirkten Urteil.
Vodafone-Sitz in Düsseldorf.
Vodafone hatte mit einer eingeschränkten Unterlassungserklärung reagiert, die die Wettbewerbszentrale aber nicht akzeptierte. Letztendlich hat Vodafone das Urteil nun als endgültige Regelung ohne weitere Einschränkungen anerkannt. Das Urteil wird mit Wirkung vom 1. Oktober an rechtskräftig.
Das Landgericht Düsseldorf hatte zudem festgestellt, dass Vodafone in dem Werbespot zur Täuschung geeignete Angaben über den Preis gemacht habe. Und zwar ging es dabei um den Preis der All-Net-Flat von 19,99 Euro, der nur hinzugebucht werden kann und kein eigenständiger Tarif ist. Darüber klärte der TV-Spot aber ebenfalls nicht auf.
"Ein nicht unerheblicher Teil der Verbraucher könne die Aussage dahin verstehen, dass dafür geworben werden solle, Vodafone-Kunde zu werden, indem man das beworbene Angebot in Anspruch nimmt", so die Wettbewerbszentrale.
Mehr dazu: Vodafone will Datenvolumen nun auch kostenpflichtig nachbuchen
Die Wettbewerbszentrale hatte vor einiger Zeit in einem ähnlich gelagerten Fall schon einmal gegen Vodafone geklagt. Auch damals hatte der Anbieter irreführende Aussagen in einem Werbespot getätigt, ein Gericht stoppte die Ausstrahlung. Dass der Anbieter innerhalb kurzer Zeit zweimal mit solchen Tricks aufgefallen ist, lässt auf ein grundlegendes Problem schließen - der Kunde soll mit der Werbung gar nicht umfassend über die Angebote aufgeklärt werden.
Mehr dazu:Vodafone wegen falscher Versprechungen verklagt
Vodafone-Sitz in Düsseldorf.
Aufklärung erfolgt bewusst nicht
Das Angebot von Vodafone war tatsächlich nicht für Neukunden gedacht, sondern nur für Bestandskunden - worauf in der Werbung aber nicht hingewiesen wurde. Im Gegenteil wird der Eindruck vermittelt, dass alle Vodafone-Kunden in den Genuss des günstigen Tarifs kommen könnten.Kein eigenständiges Angebot
Die Wettbewerbszentrale hatte daraufhin eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Düsseldorf erwirkt. Bereits Ende August kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Werbung so nicht weiter gezeigt werden darf.Vodafone hatte mit einer eingeschränkten Unterlassungserklärung reagiert, die die Wettbewerbszentrale aber nicht akzeptierte. Letztendlich hat Vodafone das Urteil nun als endgültige Regelung ohne weitere Einschränkungen anerkannt. Das Urteil wird mit Wirkung vom 1. Oktober an rechtskräftig.
Das Landgericht Düsseldorf hatte zudem festgestellt, dass Vodafone in dem Werbespot zur Täuschung geeignete Angaben über den Preis gemacht habe. Und zwar ging es dabei um den Preis der All-Net-Flat von 19,99 Euro, der nur hinzugebucht werden kann und kein eigenständiger Tarif ist. Darüber klärte der TV-Spot aber ebenfalls nicht auf.
"Ein nicht unerheblicher Teil der Verbraucher könne die Aussage dahin verstehen, dass dafür geworben werden solle, Vodafone-Kunde zu werden, indem man das beworbene Angebot in Anspruch nimmt", so die Wettbewerbszentrale.
Mehr dazu: Vodafone will Datenvolumen nun auch kostenpflichtig nachbuchen
Die Wettbewerbszentrale hatte vor einiger Zeit in einem ähnlich gelagerten Fall schon einmal gegen Vodafone geklagt. Auch damals hatte der Anbieter irreführende Aussagen in einem Werbespot getätigt, ein Gericht stoppte die Ausstrahlung. Dass der Anbieter innerhalb kurzer Zeit zweimal mit solchen Tricks aufgefallen ist, lässt auf ein grundlegendes Problem schließen - der Kunde soll mit der Werbung gar nicht umfassend über die Angebote aufgeklärt werden.
Mehr dazu:Vodafone wegen falscher Versprechungen verklagt
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