Bundesregierung: Der Router gehört nicht zum Netz des Providers
Dagegen will die Bundesregierung nun vorgehen und kritisiert, dass ein solches Vorgehen nicht nur eine freie Produktauswahl für die Verbraucher unmöglich mache, sondern auch den Wettbewerb beschränke, da die Hersteller von Routern und Modems in hoher Abhängigkeit einiger weniger Netzbetreiber stünden.
Das Bundeskabinett brachte daher nun einen Gesetzentwurf auf den Weg, den zuvor das Bundeswirtschaftsministerium ausgearbeitet hatte. Dabei geht es um eine Überarbeitung des bereits bestehenden Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG). Mit der Änderung werde auch dem Ziel eines offenen und freien Warenverkehrs von Telekommunikationsgeräten auf europäischer Ebene Rechnung getragen, hieß es.
Durch die Gesetzesänderung soll der Netzzugang der Verbraucher nun beim so genannten passiven Netzabschlusspunkt definiert werden. Das bedeutet, dass das Netz des Providers bereits vor dem Router endet und dieser als aktives Endgerät schon nicht mehr dazugehört. Nicht untersagt wird es den Anbietern hingegen, weiterhin einen Router anzubieten, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird.
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