Urteil: Amazon-Kunde muss für Negativ-Bewertungen nicht zahlen
Weil ein Kunde seine Ware schlecht bewertet hatte, wollte der Händler vor Gericht 70.000 Euro Schadensersatz erstreiten. Das Landgericht Augsburg hat dieser Forderung jetzt eine Absage erteilt. Wer Produkte fair und ehrlich kritisiert, kann dafür nicht vom Händler belangt werden.
Das Landgericht Augsburg sagt: Kein Schadensersatz für Amazon-Bewertung
Nachdem Reklamationsanfragen offenbar nicht fruchteten, verschaffte sich der Kunde letztendlich mit einer negativen Bewertung auf Amazon Luft - schon war die Basis für einen eskalierenden Rechtsstreit gelegt. So forderte der Händler den Kunden auf, seine negative Bewertung wieder zu entfernen. Als dieser diesem Wunsch nicht nachkam, ging der Händler vor Gericht. Seine Forderung: Wegen entgangener Umsätze sollte der unzufriedene Käufer eines Fliegengitters im Wert von 20 Euro insgesamt 70.000 Euro Schadensersatz zahlen.
Für Amazon-Kunden hat dieses Urteil durchaus Signalwirkung - ein Freibrief für falsche oder übertrieben negative Kritik von Online-Händlern kann darin aber nicht gesehen werden. Wer Händler fair und ehrlich bewertet, darf dabei auch negative Erfahrungen schildern, ohne Schadensersatz-Forderungen fürchten zu müssen.
Der Fliegengitter-Fall
Der konkrete Fall, über den die Richter entscheiden mussten, ist dabei durchaus kurios: Ein Kunde hatte bei einem Händler, der seine Produkte über Amazon vertreibt, ein Fliegengitter für rund 20 Euro erworben. Die Montage war nach Aussagen des Kunden wegen einer fehlerhaften Anleitung aber nicht möglich - darüber hinaus war das Fliegengitter durch einige Fehlversuche nicht mehr zu gebrauchen.
Das Landgericht Augsburg sagt: Kein Schadensersatz für Amazon-Bewertung
Nachdem Reklamationsanfragen offenbar nicht fruchteten, verschaffte sich der Kunde letztendlich mit einer negativen Bewertung auf Amazon Luft - schon war die Basis für einen eskalierenden Rechtsstreit gelegt. So forderte der Händler den Kunden auf, seine negative Bewertung wieder zu entfernen. Als dieser diesem Wunsch nicht nachkam, ging der Händler vor Gericht. Seine Forderung: Wegen entgangener Umsätze sollte der unzufriedene Käufer eines Fliegengitters im Wert von 20 Euro insgesamt 70.000 Euro Schadensersatz zahlen.
Keine Grundlage für Ansprüche
Diesen Forderungen erteilte jetzt das Landesgericht Augsburg in seinem Urteil (AZ: 021 O 4589/13 via heise online) eine klare Absage. Für die Richter fehlt dem Kläger die prinzipielle Rechts-Grundlage, um an den Käufer Forderungen stellen zu können. So hätte der Verkäufer versäumt, nachzuweisen, dass die kritisierte Montaganleitung fehlerfrei war. Damit konnte dieser auch nicht belegen, ob und in welchen Teilen die öffentliche Kritik des Käufers nicht den Tatsachen entsprach.Für Amazon-Kunden hat dieses Urteil durchaus Signalwirkung - ein Freibrief für falsche oder übertrieben negative Kritik von Online-Händlern kann darin aber nicht gesehen werden. Wer Händler fair und ehrlich bewertet, darf dabei auch negative Erfahrungen schildern, ohne Schadensersatz-Forderungen fürchten zu müssen.
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