Urteil: Amazon-Kunde muss für Negativ-Bewertungen nicht zahlen
Weil ein Kunde seine Ware schlecht bewertet hatte, wollte der Händler vor Gericht 70.000 Euro Schadensersatz erstreiten. Das Landgericht Augsburg hat dieser Forderung jetzt eine Absage erteilt. Wer Produkte fair und ehrlich kritisiert, kann dafür nicht vom Händler belangt werden.
Das Landgericht Augsburg sagt: Kein Schadensersatz für Amazon-Bewertung
Nachdem Reklamationsanfragen offenbar nicht fruchteten, verschaffte sich der Kunde letztendlich mit einer negativen Bewertung auf Amazon Luft - schon war die Basis für einen eskalierenden Rechtsstreit gelegt. So forderte der Händler den Kunden auf, seine negative Bewertung wieder zu entfernen. Als dieser diesem Wunsch nicht nachkam, ging der Händler vor Gericht. Seine Forderung: Wegen entgangener Umsätze sollte der unzufriedene Käufer eines Fliegengitters im Wert von 20 Euro insgesamt 70.000 Euro Schadensersatz zahlen.
Für Amazon-Kunden hat dieses Urteil durchaus Signalwirkung - ein Freibrief für falsche oder übertrieben negative Kritik von Online-Händlern kann darin aber nicht gesehen werden. Wer Händler fair und ehrlich bewertet, darf dabei auch negative Erfahrungen schildern, ohne Schadensersatz-Forderungen fürchten zu müssen.
Der Fliegengitter-Fall
Der konkrete Fall, über den die Richter entscheiden mussten, ist dabei durchaus kurios: Ein Kunde hatte bei einem Händler, der seine Produkte über Amazon vertreibt, ein Fliegengitter für rund 20 Euro erworben. Die Montage war nach Aussagen des Kunden wegen einer fehlerhaften Anleitung aber nicht möglich - darüber hinaus war das Fliegengitter durch einige Fehlversuche nicht mehr zu gebrauchen.
Das Landgericht Augsburg sagt: Kein Schadensersatz für Amazon-Bewertung
Nachdem Reklamationsanfragen offenbar nicht fruchteten, verschaffte sich der Kunde letztendlich mit einer negativen Bewertung auf Amazon Luft - schon war die Basis für einen eskalierenden Rechtsstreit gelegt. So forderte der Händler den Kunden auf, seine negative Bewertung wieder zu entfernen. Als dieser diesem Wunsch nicht nachkam, ging der Händler vor Gericht. Seine Forderung: Wegen entgangener Umsätze sollte der unzufriedene Käufer eines Fliegengitters im Wert von 20 Euro insgesamt 70.000 Euro Schadensersatz zahlen.
Keine Grundlage für Ansprüche
Diesen Forderungen erteilte jetzt das Landesgericht Augsburg in seinem Urteil (AZ: 021 O 4589/13 via heise online) eine klare Absage. Für die Richter fehlt dem Kläger die prinzipielle Rechts-Grundlage, um an den Käufer Forderungen stellen zu können. So hätte der Verkäufer versäumt, nachzuweisen, dass die kritisierte Montaganleitung fehlerfrei war. Damit konnte dieser auch nicht belegen, ob und in welchen Teilen die öffentliche Kritik des Käufers nicht den Tatsachen entsprach.Für Amazon-Kunden hat dieses Urteil durchaus Signalwirkung - ein Freibrief für falsche oder übertrieben negative Kritik von Online-Händlern kann darin aber nicht gesehen werden. Wer Händler fair und ehrlich bewertet, darf dabei auch negative Erfahrungen schildern, ohne Schadensersatz-Forderungen fürchten zu müssen.
Thema:
Amazons Aktienkurs in Euro
Videos zum Thema Amazon
- MacBook Neo: Apples Einsteiger-Notebook bleibt auch teurer attraktiv
- Magcubic HY300F: Ballförmiger Beamer ist für den WM-Spaß ungeeignet
- Wanbo Togo Pro: Gimbal-Beamer für Urlaub und Co. im Test
- Ctone Matrix Mini M2: Mini-PC mit viel Speicher fürs Geld im Test
- Forza Horizon 6: Fehlermeldung beim ersten Start - Was nun zu tun ist
Beiträge aus dem Forum
Interessante Links
Neue Nachrichten
- Verschwörungstheoretiker drehen nach CERN-Abschaltung richtig auf
- Erstes großes Update für die FritzBox 7632 gestartet, das ist alles neu
- Samsung Galaxy Z Flip 8: das ist das 'kleine' neue Falt-Smartphone
- Google Health: Ein Bug nervt Nutzer der Pixel Watch derzeit massiv
- Samsung Health zwingt Nutzer zur Datenfreigabe für KI-Modelle
- EU zwingt Meta in die Knie: ChatGPT läuft wieder im WhatsApp-Chat
- IBM-Aktie stürzt ab und reißt den ganzen Markt mit sich in die Tiefe
Videos
Neueste Downloads
Beliebte Nachrichten
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen