Amazon wurde wegen irreführender Gutschein-Praxis verurteilt
Der Online-Händler Amazon muss seinen bisherigen Umgang mit Gutscheinen verändern. Das haben Verbraucherschützer vor Gericht durchgesetzt. Dabei ging es um die Praxis, wie die Guthaben auf eine Bestellung von mehreren Produkten angerechnet wurden.
Amazon rechnete Gutscheine, die beispielsweise als Aktionsgutscheine oder aus Kulanz an Kunden verteilt wurden, bei einer Sammelbestellung anteilig auf die Einzelkaufpreise an, berichtete die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wenn nun ein Kunde eines der Produkte zurückschickte, bekam er für dieses nicht etwa den vollen Kaufpreis erstattet, sondern es wurde anteilig ein Teil des Gutscheins abgezogen.
"Die Bedingungen zur Verrechnung der Gutscheine im Nachhinein einseitig zum Nachteil der Kunden zu verändern ist rechtswidrig. Verbraucher werden durch ein solches Vorgehen getäuscht", erklärte Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die Entscheidung ihrer Organisation, gegen dieses Vorgehen zu klagen.
Anfangs hatte man es mit einer Abmahnung versucht, doch Amazon sei nicht bereit gewesen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Das zuständige Landgericht München stellte nun klar, dass das Vorgehen von Amazon rechtswidrig ist. Das bedeutet allerdings nicht zwingend, dass sich die Praxis ändern muss. "Durch das Urteil wird Amazon gezwungen, die Bedingungen, unter denen der Gutschein eingelöst werden kann, künftig unmissverständlich anzugeben", so Richter.
"Die Bedingungen zur Verrechnung der Gutscheine im Nachhinein einseitig zum Nachteil der Kunden zu verändern ist rechtswidrig. Verbraucher werden durch ein solches Vorgehen getäuscht", erklärte Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die Entscheidung ihrer Organisation, gegen dieses Vorgehen zu klagen.
Anfangs hatte man es mit einer Abmahnung versucht, doch Amazon sei nicht bereit gewesen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Das zuständige Landgericht München stellte nun klar, dass das Vorgehen von Amazon rechtswidrig ist. Das bedeutet allerdings nicht zwingend, dass sich die Praxis ändern muss. "Durch das Urteil wird Amazon gezwungen, die Bedingungen, unter denen der Gutschein eingelöst werden kann, künftig unmissverständlich anzugeben", so Richter.
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Christian KahleRedakteur für Forschung, Energie und Raumfahrt
Begleitet die IT-Branche seit dem Dotcom-Boom, Informatik studierte er in Berlin. Sein Spektrum reicht von Quantencomputern über Solarstrom bis zur Raumfahrt.
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