70.000€ Klage nach schlechter Amazon-Bewertung
Ein besonders kurioser Fall einer Klage gegen einen Kunden von Amazons Marketplace macht derzeit die Runde in den Medien und hat es auch schon ins Fernsehen geschafft.
Ein junger Mann aus dem Kreis Augsburg wird auf Schadensersatz in Höhe von rund 70.000€ verklagt, nachdem er eine schlechte Bewertung bei Amazon hinterlassen hatte. Der Rechtsstreit um ein Fliegengitter läuft schon länger und dreht sich um die Bewertung, die der Kunde in dem System von Amazon hinterließ. Er hatte in einem noch recht höflichen und gelassenen Tonfall in den Bewertungen über einen Fehlkauf geschrieben und darauf verwiesen, dass er das Problem beim Händler sehe, der einfach eine schlechte Anleitung und einen miesen Kundenservice zu bieten hatte, wie es in einem Bericht heißt.
Diese schlechte Bewertung - wir reden hierbei dazu über einen Artikel, der um die 20 € gekostet hat - soll laut dem Anwalt des Unternehmens dazu geführt haben, dass von Amazon das Händlerkonto gesperrt wurde. In einem Bericht von RTL heißt es, die bis dato aufgelaufenen 13.000€ Provisionsguthaben hätte Amazon ebenfalls gesperrt. Dass sich das alles nur aufgrund eines unzufriedenen Kunden ereignet hat, darf bezweifelt werden.
"Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das Positive. In der Anleitung steht ganz klar, man muss den Innenrahmen messen. Das ist falsch. Damit wird das Ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten, stabilen Eindruck. Der Verkäufer nie wieder!"
Die Bewertung hat der Kunde übrigens recht schnell nach einer ersten Abmahnung gelöscht, denn der Händler drohte mit einer Unterlassungserklärung. Weitere Forderungen, wie die Begleichung der Anwaltskosten für den Händler, lehnte der Kunde aber ab - und erhielt nun zusätzlich die Schadensersatzklage ins Haus.
Der Händler fordert nun von dem Kunden die Zahlung des entgangenen Gewinns, die geschätzte Aufrechnung inklusive aller Kosten beläuft sich auf rund 70.000€. Angeblich musste er aufgrund der durch die Bewertung ausgelösten Sperre bereits Mitarbeiter entlassen. Brisant ist der Fall nicht nur aufgrund des harten Vorgehens gegen den Kunden, sondern auch im Hinblick auf mögliche Folge-Urteile und für die generelle Aussenwirkung.
Derzeit formiert sich im Internet ein wahrer Aufruhr gegen Händler- und Dienstleistungs-Bewertungen. In Spanien beispielsweise wurde nun ein Portal eröffnet, dass andersherum die Anbieter, in diesem Falle Hoteliers, ihre Kunden bewerten können.
Rufschädigung durch Bewertungen sind dabei sicherlich das eine, aber zum anderen darf es nicht soweit gehen, dass die Kunden genötigt werden, nur noch gute Bewertungen abzugeben.
Dass es dazu kommen werde, dass der Händler mit seiner Schadensersatzklage durchkommt, ist laut Expertenansicht übrigens sehr unwahrscheinlich. Die Klage hat laut der Kanzlei von Martin Bahr wenig Chancen auf Erfolg.
Diese schlechte Bewertung - wir reden hierbei dazu über einen Artikel, der um die 20 € gekostet hat - soll laut dem Anwalt des Unternehmens dazu geführt haben, dass von Amazon das Händlerkonto gesperrt wurde. In einem Bericht von RTL heißt es, die bis dato aufgelaufenen 13.000€ Provisionsguthaben hätte Amazon ebenfalls gesperrt. Dass sich das alles nur aufgrund eines unzufriedenen Kunden ereignet hat, darf bezweifelt werden.
"Die Lieferung erfolgte schnell. Das war das Positive. In der Anleitung steht ganz klar, man muss den Innenrahmen messen. Das ist falsch. Damit wird das Ganze zu kurz! Die Ware selbst macht guten, stabilen Eindruck. Der Verkäufer nie wieder!"
Die Bewertung hat der Kunde übrigens recht schnell nach einer ersten Abmahnung gelöscht, denn der Händler drohte mit einer Unterlassungserklärung. Weitere Forderungen, wie die Begleichung der Anwaltskosten für den Händler, lehnte der Kunde aber ab - und erhielt nun zusätzlich die Schadensersatzklage ins Haus.
Der Händler fordert nun von dem Kunden die Zahlung des entgangenen Gewinns, die geschätzte Aufrechnung inklusive aller Kosten beläuft sich auf rund 70.000€. Angeblich musste er aufgrund der durch die Bewertung ausgelösten Sperre bereits Mitarbeiter entlassen. Brisant ist der Fall nicht nur aufgrund des harten Vorgehens gegen den Kunden, sondern auch im Hinblick auf mögliche Folge-Urteile und für die generelle Aussenwirkung.
Derzeit formiert sich im Internet ein wahrer Aufruhr gegen Händler- und Dienstleistungs-Bewertungen. In Spanien beispielsweise wurde nun ein Portal eröffnet, dass andersherum die Anbieter, in diesem Falle Hoteliers, ihre Kunden bewerten können.
Rufschädigung durch Bewertungen sind dabei sicherlich das eine, aber zum anderen darf es nicht soweit gehen, dass die Kunden genötigt werden, nur noch gute Bewertungen abzugeben.
Dass es dazu kommen werde, dass der Händler mit seiner Schadensersatzklage durchkommt, ist laut Expertenansicht übrigens sehr unwahrscheinlich. Die Klage hat laut der Kanzlei von Martin Bahr wenig Chancen auf Erfolg.
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