Trojaner-Mails: Welle angeblicher "Abmahnschreiben" grassiert
Erfahrene Nutzer ignorieren derartige Mails im Normalfall ohnehin, dennoch sollte vor der aktuellen Trojaner-Welle gewarnt werden, da diese offenbar breit angelegt ist und zudem teilweise ein heikles Thema - Filesharing-Abmahnungen - zum Inhalt hat. Und wie immer gilt: Bloß nicht den Anhang öffnen.
Die Kollegen von Heise haben eine derartige Mail bekommen, und auch wir können aus eigener Erfahrung bzw. dem eigenen Mail-Eingang bestätigen, dass es derzeit eine grassierende und mit Mitteln der Einschüchterung arbeitende Trojaner-Welle gibt.
Im Falle von Heise wurde ein angeblicher Down- bzw. Upload von R. Kellys "Black Panties" abgemahnt, in unserem Fall wurde behauptetet, dass das Album "Hail to the King" der Metal-Band Avenged Sevenfold (per BitTorrent) illegal herunter- und vor allem hochgeladen worden sei.
Die Nachricht droht schwammig formuliert mit "enormen gerichtlichen Konsequenzen", auch das 48-Stunden-"Angebot" ist kein juristisch üblicher oder seriöser Vorgang. Abgesehen davon ist der Inhalt aber bewusst vage, da die Versender hier nicht etwa an der Abmahngebühr interessiert sind, sondern nur wollen, dass der Empfänger den ZIP-Anhang öffnet. Das sollte man natürlich nicht tun und schon gar nicht die darin enthaltene Datei ausführen.
Eine weitere Variante einer derartigen Mail versucht den Nutzer mit angeblich bestellten Eintrittskarten für die Casting-Show "The Voice of Germany" zum Anklicken des Anhangs zu bringen. Es ist deshalb höchst wahrscheinlich, dass weitere Versionen derartiger Mails unterwegs sind.
Im Falle von Heise wurde ein angeblicher Down- bzw. Upload von R. Kellys "Black Panties" abgemahnt, in unserem Fall wurde behauptetet, dass das Album "Hail to the King" der Metal-Band Avenged Sevenfold (per BitTorrent) illegal herunter- und vor allem hochgeladen worden sei.
Der Text der uns vorliegenden gefälschten Abmahn-Mail:
"Wir von Anwaltskanzlei B. haben Beweise dafür, dass Sie am 05.07.2014 von Ihrem Personalcomputer aus das Musikalbum "Avenged Sevenfold - Hail to the King" heruntergeladen und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben. Passiert ist es um 00:17:38. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme gerichtliche Konsequenzen für Sie mit sich bringt. Soweit muss es aber nicht kommen, falls Sie uns gegenüber eine Überweisung in Höhe von 367.34 Euro leisten. Dieses Angebot gilt jedoch nur innerhalb der nächsten 48 Stunden."Die Nachricht droht schwammig formuliert mit "enormen gerichtlichen Konsequenzen", auch das 48-Stunden-"Angebot" ist kein juristisch üblicher oder seriöser Vorgang. Abgesehen davon ist der Inhalt aber bewusst vage, da die Versender hier nicht etwa an der Abmahngebühr interessiert sind, sondern nur wollen, dass der Empfänger den ZIP-Anhang öffnet. Das sollte man natürlich nicht tun und schon gar nicht die darin enthaltene Datei ausführen.
Eine weitere Variante einer derartigen Mail versucht den Nutzer mit angeblich bestellten Eintrittskarten für die Casting-Show "The Voice of Germany" zum Anklicken des Anhangs zu bringen. Es ist deshalb höchst wahrscheinlich, dass weitere Versionen derartiger Mails unterwegs sind.
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