Julian Assange: Antrag auf Haftbefehl-Aufhebung ist gescheitert
Petition an die Behörden übermittelt, da man die Rechte von Julian Assange durch seinen Zwangsaufenthalt in der Botschaft beschnitten sah.
Dass das allerdings zu weit hergeholt sei und sich Julian Assange seine derzeitige Situation selbst ausgesucht hat, ist das Urteil der Verantwortlichen in Schweden. Für eine Aufhebung oder eine erneute Untersuchung ob die Rahmenbedingungen für den Erlass des Haftbefehls gegeben waren, liegen keine Anhaltspunkte vor. Der Botschaftsaufenthalt ist die Reaktion von Assange, um der Befragung in Schweden zu entgehen, kann aber rechtlich nicht dazu führen, den Haftbefehl auszusetzen.
Schweden hatte bereits im September 2010 eine offizielle Untersuchung gegen den Gründer der Whistleblowing-Plattform Wikileaks mit dem Verdacht auf sexuelle Nötigung in mehreren Fällen gestartet. Kurze Zeit später wurde ein sogenannter europäischer Haftbefehl gegen den gebürtigen Australier ausgestellt. Assange, der sich zu der Zeit in London befand, versuchte zunächst gerichtlich gegen den Haftbefehl vorzugehen und flüchtete sich dann in die Botschaft von Ecuador, um dort einer Verhaftung zu entgehen.
Schweden hat die Auslieferung beantragt, und bleibt dabei.
Der Zwangsaufenthalt in der Botschaft von Ecuador wird nach der Absage einer erneuten Untersuchung durch die schwedischen Behörden weiter andauern müssen, wenn Assange weiter als "freier" Mann leben möchte. Seine Anwälte hatten eine Verletzung der Menschenwürde
In diesem Zusammenhang fiel auch die Beschuldigung, dass es sich dabei um eine "klare Verletzung der Menschenwürde" handle, wenn Assange quasi in Hausarrest sitzen würde. Somit beantragte man die Aufhebung oder Aussetzung des Haftbefehls.Dass das allerdings zu weit hergeholt sei und sich Julian Assange seine derzeitige Situation selbst ausgesucht hat, ist das Urteil der Verantwortlichen in Schweden. Für eine Aufhebung oder eine erneute Untersuchung ob die Rahmenbedingungen für den Erlass des Haftbefehls gegeben waren, liegen keine Anhaltspunkte vor. Der Botschaftsaufenthalt ist die Reaktion von Assange, um der Befragung in Schweden zu entgehen, kann aber rechtlich nicht dazu führen, den Haftbefehl auszusetzen.
Schweden hatte bereits im September 2010 eine offizielle Untersuchung gegen den Gründer der Whistleblowing-Plattform Wikileaks mit dem Verdacht auf sexuelle Nötigung in mehreren Fällen gestartet. Kurze Zeit später wurde ein sogenannter europäischer Haftbefehl gegen den gebürtigen Australier ausgestellt. Assange, der sich zu der Zeit in London befand, versuchte zunächst gerichtlich gegen den Haftbefehl vorzugehen und flüchtete sich dann in die Botschaft von Ecuador, um dort einer Verhaftung zu entgehen.
Schweden hat die Auslieferung beantragt, und bleibt dabei.
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