Julian Assange: UNO-Gremium spricht von "willkürlicher Inhaftierung"

Der Gründer der Whistleblower-Plattform Wikileaks sitzt seit 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London fest. Mit der Angelegenheit haben sich nun auch die Vereinten Nationen beschäftigt und die UNO meint, dass der Status von Julian Assange tatsächlich einer "willkürlichen Inhaftierung" gleichkomme.
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Assange hält sich seit Sommer 2012 in der Botschaft Ecuadors in London auf, dorthin war er nach Vergewaltigungsvorwürfen seitens schwedischer Behörden geflüchtet. Er bestreitet die Vorwürfe und sieht das als vorgeschobenes Argument seiner politischen Gegner, allen voran der USA, ihn zu verhaften und aus dem Verkehr zu ziehen.

Willkürliche Inhaftierung?

2014 hat sich Assange bei einen Gremium der Vereinten Nationen (Working Group on Arbitrary Detention) deshalb beschwert und eine Untersuchung seiner Situation gefordert. Die Arbeitsgruppe hat sich nun laut einem Bericht der BBC der Meinung von Assange angeschlossen und hat festgestellt, dass es sich hier tatsächlich um eine "willkürlichen Inhaftierung" oder einen äquivalenten Zustand handelt.

Die beteiligten Staaten, also Großbritannien, Ecuador und Schweden wurden über diese Entscheidung informiert, rechtlich bindend ist das allerdings nicht. Assange hatte vor dem Bekanntwerden erklärt, dass er sich den britischen Behörden stellen werde, sollte die UN-Arbeitsgruppe gegen ihn entscheiden.

Assange sagte hingegen, dass er die "unverzügliche Rückgabe" seines Passes und die Einstellung jeglicher weiterer Versuche, ihn zu verhaften, fordere, sollte sich die UNO für ihn aussprechen. Die britischen Behörden zeigten sich indes unbeeindruckt, die Polizei will Assange wie geplant verhaften, sollte er die Botschaft verlassen.

Das britische Außenministerium äußerte sich vorsichtig und meinte, dass man der morgigen Veröffentlichung des Berichts nicht vorgreifen wolle. Man verwies aber laut Guardian darauf, dass man der eindeutigen Ansicht sei, dass Assange sich freiwillig in der Botschaft aufhalte, um einer rechtmäßigen Verhaftung zu entgehen.
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